Vortrag bei "Lichtblicke" Hardt über Sozialleistungen und Vorsorge im Pflegefall

Von Antonie Anton

Hardt. Wer den Fall der Fälle im Vorfeld regeln will, muss drei Dinge veranlassen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bankenvollmacht. Dies erklärte Natascha Schneider vom Pflegestützpunkt Landkreis Rottweil in der Mitgliederversammlung der Nachbarschaftshilfe "Lichtblicke" in Hardt.

Schneider, Vorstandsmitglied des Pflegestützpunkts, stellte ihre Einrichtung vor und informierte über die neue Gesetzgebung. Der Pflegestützpunkt arbeite mit allen Kranken- und Pflegekassen zusammen, als neutrale Stelle, deren Inanspruchnahme nichts koste. Außer der Beratung in der Hauptgeschäftsstelle im Gebäude des Kreissozialamt in der Olgastraße 6 in Rottweil gebe es Außensprechtage in sieben Städten und Gemeinden des Kreises, etwa in Schramberg und Dunningen. Die meisten Beratungen fänden jedoch vor Ort in der Wohnung des Antragstellers statt, damit sich die Berater selbst ein Bild über die Wohnsituation und den Betreuungsumfang des Pflegebedürftigen machen könnten. Außerdem laufe so der Kontakt nicht nur über die Angehörigen.

Pflege setze zwar Hilfsbedürftigkeit voraus, jedoch keine Pflegestufe. Die Schweigepflicht sei selbstverständlich. Seit 2013 gebe es auch die Pflegestufe Null bei eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Einordnung in Pflegestufen richte sich nach dem Grad der Einschränkung. Das Gutachten werde vom Medizinischen Dienst erstellt, die Entscheidung liege bei der Krankenkasse.

Wer keine Pflegestufe anerkannt bekomme, könne Haushaltshilfe beim Sozialamt beantragen. Das Plus im Kreis Rottweil sei, dass Pflegestützpunkt und Sozialamt unter einem Dach und eng vernetzt seien. In einigen Fällen würde aus Unkenntnis das Pflege- und Sachleistungsbudget nicht ausgeschöpft, sodass eine Beratung weiterhelfe. So könnten bei Demenz Leistungen wie Fahrdienste, hauswirtschaftliche Hilfe, Beaufsichtigung und Betreuung beantragt werden. Jeder in Pflegestufe Null bis drei eingestufte Klient könne 104 Euro für Hilfe im Haushalt erhalten.

Mit der neuen Gesetzgebung gebe es zwar eine Leistungsverbesserung, doch sei es komplizierter geworden. Mehr Mittel gebe es für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Ab Pflegestufe Null bestehe bei eingeschränkter Alltagskompetenz ein Anspruch auf Umbau in Höhe bis zu 4000 Euro. Dazu gehöre etwa der Einbau einer Dusche mit tiefem Einstieg und die Verbreiterung von Türen. Allerdings müsse vorher bei der Kasse ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistung, die bei Pflegestufe eins 90 Minuten täglich für Körperpflege betrage und in Stufe drei eine Pflege rund um die Uhr umfasse. Bei Bedarf leiste das Sozialamt Hilfe auf drei Arten: durch Grundsicherung (Aufstockung der Rente), Mietzuschuss oder Haushaltshilfe.

Themen waren auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. In der Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, was sich ein Mensch wünscht, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann, etwa wenn keine Heilung mehr möglich ist oder er nicht wiederbelebt werden will. Wichtig sei, dass eine Ansprechperson von der Existenz der Verfügung wisse. Die Vorsorgevollmacht könne kostenlos vom Landratsamts beglaubigt werden. Das Justizministerium biete Vordrucke an. Die Banken verlangten eine Vollmacht, damit Angehörige verfügen können.