Die Berufsgenossenschaft muss einem Maurer aus Hardt Erwerbsminderung leisten. Foto: dpa

Berufsgenossenschaft muss Handwerker aus Hardt nach Arbeitsunfall doch Erwerbsminderung leisten.

Hardt - Die Berufsgenossenschaft (BG) muss einem Maurer aus Hardt nach einem Arbeitsunfall Erwerbsminderung leisten. Der Mann bekam vor dem Sozialgericht Reutlingen Recht.

Die BG hatte sich gesträubt, zu zahlen. Daraufhin klagte der Handwerker. Der Arbeitsunfall liegt drei Jahre zurück. Vor Gericht gab der Mann an, noch heute unter Schmerzen zu leiden. Es sei der mittlerweile dritte Arbeitsunfall innerhalb weniger Jahre. Seit dem letzten Unfall leide er unter Muskelminderung und müsse orthopädische Schuhe tragen, so der ältere Mann. Er brauche Schmerztabletten und erhalte Krankengymnastik. Die ärztlichen Gutachter, die den Fall behandelten, kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ein Sachverständiger stufte die Minderung der Erwerbsfähigkeit über 20 Prozent ein, zwei andere im Auftrag der BG meinten, sie liege darunter. 20 Prozent Einschränkung ist die Grenze, ab der die BG zahlen muss. Seit zwei Jahren dauert der Streit zwischen dem Mann und der BG. Der Maurer erklärte, der Arzt der BG habe ihn nicht mal gesehen, geschweige denn untersucht.

Der Vertreter der BG lehnte einen Verleichsvorschlag des Gerichts ab. Er berief sich auf Erfahrungswerte. In ähnlichen Fällen sei die Einschränkung immer unter 20 Prozent eingestuft worden. Das ließ das Gericht nicht gelten und gab dem Maurer Recht.