Behörde stoppt Abriss eines alten Hauses

Von Christoph Ziechaus

Hardt. Eine Reihe von Baugesuchen nahmen der Gemeinderat in Hardt zur Kenntnis.

Am Römerweg 19 soll ein Wohnhaus mit Doppelgarage entstehen. Bei dem Haus mit einem Vollgeschoß liege der Kniestock im oberen Geschoß mit 1,35 Metern über der Festsetzung von einem halben Meter. Dennoch übersteige das Haus nicht die Höhe der umliegenden Gebäude. Die Gemeinderäte erteilten die Befreiung, ebenso für einen zweigeschossigen Wintergarten mit Pultdach im Wälderweg und einen Anbau mit Dachgaupe in der Schramberger Straße.

Für Sanierung und Umbau eines alten Gebäudes im Außenbereich im Tischnecker Weg 90 bestehen strenge Vorschriften, erklärte Harry Bernhardt. Ursprünglich wollte der neue Besitzer aus der unmittelbaren Nachbarschaft das einfache Gebäude abreißen und an gleicher Stelle durch ein Einfamilienhaus ersetzen. Kurzfristig wurde der bereits bestellte Abriss gestoppt, weil das Kreisbauamt das Gebäude begutachten wollte. Dabei wurde festgelegt, dass ein großer Teil der Bausubstanz erhalten werden müsse. Fertige Baupläne mussten geändert werden und zwölf Zentimeter starke Außenwände müssen so umbaut werden, dass die Anforderungen an Stabilität und Dämmung erfüllt werden.

Bei einigen Gemeinderäten gab es über diese Vorschriften nur Kopfschütteln, zumal es in näherer Umgebung einige Beispiele gibt für den Abriss alter Häuser.