"Moos IV – Wälderweg": Behörden machen Hardt hohe Umweltschutz-Auflagen

Von Lothar Herzog

Hardt. Für das neue Baugebiet "Moos IV – Wälderweg" muss die Gemeinde Hardt für den Naturschutz-Ausgleich einen großen Aufwand betreiben.

Sämtliche Maßnahmen sind in einem mit der Naturschutzbehörde geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag genau geregelt. Nach Auskunft von Bürgermeister Herbert Halder in der Sitzung des Gemeinderats sei dieser Vertrag erforderlich, damit die Gemeinde die vorgeschlagenen Maßnahmen auch verpflichtend umsetze. Entsprechend dem bei der Aufstellung des Bebauungsplans "Moos IV – Wälderweg" erstellten Umweltberichts müssten mehrere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs realisiert werden. Im Schultheißenweg nahe der Abzweigung in den Wälderweg sei die Anlegung eines Feuchtbiotops auf einer Fläche von circa 4600 Quadratmeter vorgesehen. Die Wasserspeisung erfolge über anfallendes Oberflächenwasser des westlich gelegenen Wohngebiets. Hierzu müsse das Wasser des bisher entwässerten Grabens angestaut werden. Neben der Entwicklung einer Nasswiese sei geplant, mehrere Tümpel mit Tiefen von etwa 70 Zentimetern anzulegen. Düngung und Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln seien im Bereich dieser Ausgleichsmaßnahme (MF1) nicht erlaubt. Das Grünland sei ein- bis zweimal jährlich zu mähen und das Schnittgut abzufahren, schilderte der Bürgermeister.

Bei der Maßnahme MF2 seien am Neubauernweg an der westlichen Flurstücksgrenze ein zehn und ein fünf Meter breiter und jeweils circa 150 Meter langer Wiesenstreifen zu entwickeln. Diese dürften im Jahr nur einmal und nicht vor dem 1. August gemäht werden. Auch hier müsse das Mähgut abgefahren werden. Außerdem seien mehrere 1,2 Meter hohe Weidezaunpfosten als Singwarten anzubringen. Beide Wiesenstreifen seien nach den Vorgaben von "Natura 2000" zu pflegen, erläuterte Halder.

Hierbei handle es sich um eine vorgezogene, artenschutzrechtliche Maßnahme. Die Verwaltung habe beobachtet, dass die Feldlerche noch nicht in die neu vorgesehenen Reviere umgezogen sei. Ob die Feldlerche das neue Revier annehme, müsse im zweiten, dritten und fünften Jahr überprüft werden. Es seien pro Jahr mindestens drei Begehungen im Abstand von einer Woche vorzunehmen und die Ergebnisse im Oktober der Behörde vorzulegen.

Im Bereich Gasseäcker (MF3) werde im südlichen Teil die Herstellung eines Retentionsraums verlangt, um auf einer Fläche von rund 1800 Quadratmetern Niederschlagswasser aus dem Siedlungsbereich des Römerwegs einstauen zu können. Die Entwicklung und Pflege dieses Grünlands erfolge ebenfalls nach Natura 2000.

Auf Anfrage einzelner Räte erklärte Halder, für die Verlegung von kleineren Biotopen habe die Gemeinde von der Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Für größere sei dies fraglich und auch zu teuer. In der ersten Sitzung nach den Sommerferien soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden.