Anflug einer Transall über den Waldrand am Fluggelände. Foto: Archiv: Katzmaier

Parallel zur Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, läuft Abstimmung über Bürgerentscheid.

Haiterbach - Parallel zur Bundestagswahl am Sonntag, 24. September, läuft die Abstimmung über den Bürgerentscheid bezüglich des KSK-Übungsgeländes. Die Stadtverwaltung will sich im Vorfeld dazu informationstechnisch neutral verhalten.

Den Ball sieht Bürgermeister Andreas Hölzlberger auf Seiten der Bundeswehr beziehungsweise des Landes. "Von unserer Seite gibt es keinen Grund, das neu aufzurollen. Das ist nicht unser Projekt", sagt der Verwaltungschef. Wenn Bundeswehr und Land es nach vorne bringen wollten, müsste sie aktiv werden.

Eigene Erklärungen oder Standpunkte wolle die Verwaltung bis zum Bürgerentscheid selbst nicht veröffentlichen, sagt Hölzlberger. Der Schultes hatte seinen Standpunkt in den vergangenen Monaten mehrfach erläutert. So hatte er darauf verwiesen, dass momentan nicht genug Informationen vorlägen, um sich eine abschließende Meinung zu bilden.

Zudem hatte Andreas Hölzlberger darauf verwiesen, dass die Stadt – wenn das Gelände schon komme – schauen müsse, was sie als Kompensation dafür bekommen könnte.

Die Stadt Haiterbach beschränkt sich somit auf den formalen Ablauf des Bürgerentscheids.

Ewas mehr als 4000 Abstimmungsberechtige beantworten am 24. September die Frage "Sind Sie dafür, dass die Stadt Haiterbach alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um zu erreichen, dass das geplante KSK-Übungsgelände mit Flugplatz beim Dürrenhardter Hof nicht realisiert wird?"

Entschieden ist die Frage, wenn sie mit der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beantwortet wird. Eine Hürde gibt es dabei: Diese Mehrheit muss aus mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigen bestehen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

Stimmberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetztes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht beziehungsweise Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Bei einer Mehrheit für "Ja" ist die Stadt Haiterbach, also Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung, drei Jahre an das Ergebnis des Entscheids gebunden.