16-mal klingelte es bei der Polizei. Dafür wurde ein Haiterbacher jetzt vom Amtsgericht wegen Notrufmissbrauchs verurteilt. Foto: Poller

16 Anrufe kosten Angeklagten 450 Euro. Angeblichen Drogendealer gemeldet.

Haiterbach - In Haiterbach treiben Drogendealer ihr Unwesen. Das glaubt zumindest ein Haiterbacher, der deshalb mehrfach bei der Polizei anrief, ohne jedoch brauchbare Angaben zu machen. Deswegen musste er sich jetzt vor dem Nagolder Amtsgericht wegen des Missbrauchs von Notrufen verantworten.

Wenn ein Notfall vorliegt, empfiehlt es sich, die Polizei unter der Notrufnummer 110 anzurufen. Wenn diese Gründe jedoch nicht gegeben sind, macht der Anrufende sich strafbar. Insgesamt 17 missbräuchliche Anrufe innerhalb von nur knapp zwei Stunden legte Tobias Keßler von der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last. Dieser sah die Sachlage aber völlig anders. Lediglich zweimal habe er den Notruf gewählt – und das aus gutem Grund. Schließlich habe er melden wollen, dass in der Nähe seines Hauses Drogendealer unterwegs seien.

Ob in Haiterbach tatsächlich Drogendealer zugegen waren, dafür hatte es weder am fraglichen Abend, noch während der Verhandlung Beweise gegeben. Dass der Angeklagte jedoch 16-mal die Polizei angerufen hatte, stand für Richter Martin Link außer Frage.

Sowohl die Polizistin, die die Notrufe entgegen genommen hatte, als auch die Protokolle der eingegangenen Telefonate bestätigten dies im Laufe der Verhandlung. Beim 17. Anruf habe es sich allerdings um einen Rückruf der Polizei gehandelt, der versehentlich Eingang in die Anklageschrift gefunden hatte.

Der Angeklagte war sich indessen keiner Schuld bewusst. So berichtete er von einem Vorfall einige Wochen zuvor, bei dem er die Drogendealer schon einmal beobachtet haben will und von diesen auch angegriffen worden sei. Ein Kriminalpolizist habe ihm daraufhin geraten, sich zu melden, sollte ihm erneut etwas Verdächtiges auffallen.

Dies habe er am Tatabend auch getan. Von den 14 übrigen Telefonaten – bei denen der Anrufer immer aufgelegt hatte, bevor ein Gespräch zustande kam – wisse er nichts, behauptete der Haiterbacher. Die Drogendealer hätten ihm nach den ersten beiden Anrufen das Handy abgenommen, als er versucht habe, diese zu fotografieren.

Dieser Aussage widersprach jedoch der Darstellung der Polizei, nach der die Beamten das Handy des Angeklagten in dessen Wohnung klingeln hörten, als sie vor Ort nach dem Rechten sehen wollten. Selbst Marc Hufschmidt, der Verteidiger des Haiterbachers, kam nicht umhin, die Aussage seines Mandanten in Zweifel zu ziehen. "Ich bin nicht sicher, ob wir vom selben Tag reden", meinte er mit einem Seitenblick zum Angeklagten.

Tobias Keßler von der Staatsanwaltschaft sah die Schuld des Haiterbachers letztlich als erwiesen an. Zumindest die ersten beiden Anrufe, mit denen der Angeklagte versucht hatte, eine Straftat zu melden – wenn auch mit recht konfusen Angaben – legte Keßler jedoch zu dessen Gunsten aus. Gegen den Haiterbacher, so Keßler, spreche jedoch dessen Vorstrafenregister, das unter anderem Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung beinhaltet. Keßler forderte daher eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

Verteidiger Hufschmidt hielt dagegen, dass die Anrufe keinen Missbrauch darstellten, da die Leitung durch das Auflegen nicht blockiert worden sei. Zudem könne nicht restlos geklärt werden, wie es zu den Anrufen gekommen sei. Deshalb beantragte er einen Freispruch.

Richter Link verurteilte den Angeklagten wegen des Missbrauchs von Notrufen in 14 Fällen schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro, die der Angeklagte durch gemeinnützige Arbeit ableisten wird. In seiner Urteilsbegründung machte Link deutlich, dass der Haiterbacher die Telefonate wohl getätigt habe, weil er mit den ersten beiden Anrufen mit seinem Anliegen nicht durchgedrungen sei. Den Missbrauchscharakter der Telefonate erachtete Link hingegen als vergleichsweise gering. "Wenn man es sich genau betrachtet, sind solche Anrufe zwar lästig. Es ist aber etwas anderes, ob ich auflege oder zum Beispiel ein Feuer melde, das es gar nicht gibt", so der Richter.