Amtsgericht in Nagold Foto: Schwarzwälder-Bote

Gerichtsverfahren: Wegen Insolvenz keine Beiträge entrichtet / Schaden liegt bei 16 900 Euro

Haiterbach. Ein Handwerksbetrieb aus Haiterbach hatte keine Sozialabgaben für seine Angestellten abgeführt. Deshalb musste sich der Inhaber gestern vor dem Nagolder Amtgericht verantworten. Richter Martin Link verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung.

"Wegen des Insolvenzverfahrens konnte ich die Beiträge nicht entrichten", bat der Angeklagte um Nachsicht. Kein Verständnis zeigte der Richter dafür, dass seit dem Jahr 2013 keine richtige Buchhaltung mehr geführt wurde. Darum habe sich seine Schwägerin gekümmert, sagte der Handwerker schulterzuckend. Aufträge habe es genügend gegeben. Das sei zwar schön, aber als Firmeninhaber müsse man sich auch um betriebswirtschaftliche Dinge kümmern, schrieb ihm der Richter ins Stammbuch.

Was der Handwerker jetzt macht? Er würde bei einer Firma als Angestellter arbeiten und dort monatlich zwischen 1500 und 1600 Euro netto verdienen. Für seine bei der Mutter lebenden Tochter versuche er jeden Monat einen bestimmten Betrag abzuzweigen, was wegen der angehäuften Schulden von mehr als 200 000 Euro nicht ganz einfach sei.

Deshalb sah Staatsanwältin Tatjana Grgic in ihrem Plädoyer auch von einer Geldstrafe ab, obwohl der Angeklagte durch das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgeld, wie es in der Anklageschrift heißt, die Allgemeinheit um 16 900 Euro geschädigt habe. Wegen der Voreintragungen – vorsätzliche Körperverletzung, Beleidigung, Zulassen des Fahrens ohne Führerschein – beantragte sie eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. "So hart habe ich es nicht erwartet", reagierte der Handwerker ausgesprochen erschrocken.

Richter Martin Link reduzierte die Strafe um einen Monat, weil der Geschäftsinhaber sein schuldhaftes Verhalten eingesehen und nicht "drumherum" geredet habe. Zum Strafmaß gehört außerdem, dass er sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen darf und 60 gemeinnützige Stunden ableisten muss. Weil bis zur nächsten Verhandlung noch ein wenig Zeit blieb, gab Link den als Zuhörern erschienen Schülern der Klasse 8b der Nagolder Realschule Gelegenheit, Fragen zu stellen. Wer die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen muss? Link: "Normalerweise der Verurteilte, aber es ist schwierig, einem nackten Mann in die Tasche zu greifen."