Wirkt friedlich, liefert aber Stoff für juristische Auseinanderstzungen: das Gebiet "Weinhalde" in Haiterbach. Archiv-Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Gericht in Karlsruhe erklärt den Umlegungsbeschluss für Haiterbacher Baugebiet "Weinhalde" für gültig

Von Ekart Kinkel

Haiterbach/Karlsruhe. Der Umlegungsbeschluss für das Baugebiet "Weinhalde" in Haiterbach vom 10. März ist gültig. Das erklärte Richter Andreas Staab von der Kammer für Baulandsachen am Landgericht Karlsruhe gestern Nachmittag nach einer gut einstündigen Verhandlung.

Mehrere Grundstückseigentümer, darunter Stadtrat Gerhard Walz (FWH/CDU), hatten gegen den Beschluss geklagt und verschiedene Einwände gegen die Umlegung vorgetragen. Am Ende einigten sich alle Parteien auf die vom Vorsitzenden Richter vorgeschlagenen "wirtschaftlichste Lösung" des Verfahrens. Den Klagen wird nicht stattgegeben, die Kosten des Verfahrens trägt in diesem Fall aber trotzdem zur Gänze die Beklagte, also in diesem Fall die Stadt Haiterbach.

Umlegungsplan umfasstnicht alle Grundstücke

Aus juristischer Sicht hätte eine der Klagen sogar gute Erfolgsaussichten gehabt, stellte Staab klar. Denn der von der Stadt vorgelegte Umlegungsplan umfasste nicht das gesamte Gebiet des Bebauungsplans. Die Stadtverwaltung hatte die südlichen Gebiete nicht mit in den Umlegungsplan mit aufgenommen, da die meisten bereits im städtischen Besitz waren und die übrigen Eigentümer bereits Verkaufsbereitschaft signalisiert hatten.

"Wir gingen davon aus, dass der südliche Teil des Gebiets der Stadt gehört und deshalb nicht mehr umgelegt werden muss", sagte Bürgermeister Andreas Hölzlberger. Doch einer der Eigentümer machte einen Rückzieher und deshalb hätte dessen Grundstück im Umlegungsausschuss nicht verhandelt werden dürfen, stellte Staab klar. "Aber der Gemeinderat kann in der nächsten Sitzung ein neues Umlegungsverfahren einleiten", begründete Staab seinen Kompromissvorschlag, ein Stattgeben der Klage hätte das gesamte Erschließungsverfahren also nur weiter in die Länge gezogen. Und für die Grundstückseigentümer sind die rechtlichen Mittel nach der gestrigen Gerichtsentscheidung noch längst nicht erschöpft.

"Wenn sie den Umlegungsplan oder den Bebauungsplan angreifen wollen, haben sie viel mehr Möglichkeiten", sagte Staab. Die meisten der Einwände gegen den Umlegungsbeschluss wischte Staab aber bereits bei seiner juristischen Einführung ins Thema vom Tisch. So sei es ausdrücklich erlaubt und dazu noch sinnvoll, einen den Bebauungsplan parallel zum Umlegungsverfahren zu erstellen. Und in den ländlichen Gebieten mit zahlreichen "handtuchförmigen" Grundstücken müssten die Grenzen bei einem Bebauungsplan durch eine Umlegung nun einmal neu gezogen werden. "Bei den Gesprächen zwischen Planern und Eigentümern können viele nützliche Synergieeffekte entstehen", so Staab. Die vier obersten Ziele einer kommunalen Planung seien schließlich immer noch "Effektivität Effizient, Kommunikation und Kooperation".

Doch gerade mit der Kommunikation hatte es bei der Erschließung des Baugebiets "Weinhalde" bislang gehapert, weil sich Stadt und Grundstückseigentümer nicht über die Umlegung einigen konnten, musste überhaupt erst der entsprechende Ausschuss einberufen werden. "Wir werden das gesamte Verfahren weiterhin kritisch begleiten", kündigte Klägeranwalt Arnulf Heidegger nach der Verhandlung an. Nun müsse die Stadtverwaltung auf die Leute zugehen und mehr mit ihnen sprechen. "Es gab bisher kaum gemeinsamen Gespräche und es wurde versucht, die Grundstücke zu unerträglichen Bedingungen zu erwerben", kritisierte Heidegger den bisherigen Verfahrensverlauf. Und selbst als die Grundstückseigentümer von sich aus Gespräche anboten, sei nichts passiert, so Heidegger weiter. "Mit Transparenz hat das alles nichts zu tun."

"Erst nach und nach wurde klar, dass es eine Diskrepanz beim Erwerb der einzelnen Grundstücke gab", begründete auch Walz seine Klage. Danach hätten er und weitere Grundstückseigentümer ihre Zustimmung für eine weitere Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung verweigert. Walz: "Wir konnten machen, was wir wollten, ohne Rücksprache mit den Grundstückseigentümern wurden Stücke in den Bebauungsplan mit einbezogen." Mangelnde Kommunikation sei vor Gericht immer wieder ein Thema, so Staab, "aber dagegen gibt es keine rechtliche Handhabe."