Vereinbarung: Weniger Kosten bei Friedhofs-Nutzung für Altensteig

Altensteig. Verstorbene aus dem Altensteiger Stadtteil Garrweiler werden auf dem Friedhof in Grömbach beigesetzt. Aus diesem Grund haben beide Kommunen im Jahr 1978 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die entstehenden Unterhaltungskosten der Beerdigungsstätte und der Aussegnungshalle abgeschlossen.

Festgelegt wurde damals, dass Grömbach zwei Drittel und Altensteig ein Drittel der anfallenden Aufwendungen zu tragen haben.

In der Vereinbarung wurde außerdem festgeschrieben, dass alle zehn Jahre eine Überprüfung stattfinden sollte. Mit dem Ergebnis, dass die Nachbargemeinde in Zukunft 75 Prozent der Kosten übernimmt und die Stadt 25 Prozent.

Eine Rolle hat die Bevölkerungsentwicklung in beiden Kommunen gespielt. Die Neufassung wurde mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Freudenstadt abgestimmt. Der Verwaltungs- und Kulturausschuss des Altensteiger Gemeinderats hat dem Abschluss der neuen Vereinbarung zugestimmt – und in der jüngsten Sitzung auch der Gemeinderat.

Weiter Bestand hat die Regelung, das Grömbach die Stadt Altensteig rechtzeitig an wichtigen Planungen und Entscheidungen beteiligt. Der neue Friedhof in Grömbach wurde im Jahr 1977 angelegt.