Die Maser-Skulptur ist derzeit bei der Kreuzung Breitenäckerweg zwischengelagert. Foto: Fritsch Foto: Schwarzwälder-Bote

Regierungspräsidium in Karlsruhe soll Weg für alten Standort im Kreisverkehr Industriegebiet frei machen

Von Markus Katzmaier

Haiterbach. Das Ziel steht fest: Die Maser-Skulptur soll wieder an ihren Platz am Kreisel Industriegebiet zurückkehren. Die Stadtverwaltung hat den entsprechenden Antrag gestellt. Der Ausgang allerdings ist mit einem großen Fragezeichen versehen.

Gespräche mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe gab es noch nicht, aber man habe dieser Tage den Antrag gestellt, die Maser-Skulptur wieder an ihrem ursprünglichen Standort am Kreisverkehr im Industriegebiet aufstellen zu dürfen, teilte Bürgermeister Andreas Hölzlberger gestern auf Anfrage mit. Von dort hatte das Stahlgebilde entfernt werden müssen, nachdem landauf, landab die Bebauungen von Kreisverkehren als Gefahr für den Straßenverkehr angesehen wurden.

Wie dieser Antrag entschieden werde, sei ungewiss, sagt Hölzlberger. Gleichwohl sieht er ein berechtigtes Interesse. Als Vergleich wird da gerne der Ackermann-Kreisel bei Herrenberg herangezogen, der sein namensgebendes Kunstwerk behalten durfte. "Inzwischen ist ja auch etwas Zeit ins Land gegangen", sagt der Haiterbacher Rathauschef. das eröffne die Möglichkeit die Sache aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten. Die auslösende EU-Richtlinie, die in Baden-Württemberg, strikter als in anderen Ländern umgesetzt worden sei, betrachtet Hölzlberger stellenweise als miss- beziehungsweise überinterpretiert.

Im Antrag an das Regierungspräsidiums hat die Stadtverwaltung um ein Entscheidung bis September gebeten. denn die Skulptur soll noch im Herbst ihren endgültigen Platz finden. Laut Beschluss des Gemeinderats ist Plan B ein Platz am Haiterbacher Marktplatz.

"Anfragen zur Neugestaltung von Kreisverkehrsinseln an Straßen, deren Baulastträger das Regierungspräsidium Karlsruhe ist, werden im gesamten Zuständigkeitsbereich nach den gleichen Sicherheitsgrundsätzen bewertet", erklärt Uwe Herzel, Pressesprecher beim Regierungspräsidium. Mit Einführung der RAL 2012 werde mittlerweile auch eindeutig geregelt, dass auf der Kreisinsel keine Hindernisse mehr angeordnet werden dürfen, die bei einem Anprall durch ein Kraftfahrzeug zu schwerwiegenden Unfallfolgen führen können.

Anzumerken sei, dass bei der zurückliegenden Überprüfung die jeweiligen unteren Verwaltungsbehörden (Verkehrsschaukommission) zuständig gewesen seien.

Weitere Informationen: http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/verkehrssicherheit/kreisverkehre/