Gericht: 22-Jähriger aus Haiterbach muss zudem 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen

Haiterbach/Nagold. Hat er dem Betriebswirt aus Böblingen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst – oder wurde er selber zuerst an der Schläfe getroffen? Und welche Rollen spielten die beiden anderen Beteiligten? Lange Zeit stand bei der Verhandlung vor dem Nagolder Amtsgericht nicht fest, wer die Schlägerei am dem Nagolder Busbahnhof angezettelt hat. Zum Schluss verurteilte Richter Martin Link einen 22-jährigen Auszubildenden aus Haiterbach zur Zahlung einer Geldstrafe von 1800 Euro. Der zweite Angeklagte aus Horb wurde wegen Mangel an Beweisen freigesprochen.

Der Betriebswirt feierte am 10. September mit seinem Cousin in einer Nagolder Kneipe seinen 22. Geburtstag. Um frische Luft zu schnappen, verließen sie das Lokal gegen drei Uhr morgens. Einer legte und der zweite setzte sich auf eine Bank des nahegelegenen Busbahnhofs. Kurze Zeit später kamen die beiden Angeklagten vorbei und brachen in Gelächter aus. Der Böblinger stand auf, lief den beiden hinterher und fragte sie, was das soll. Kurze Zeit später flogen die Fäuste. Der Lehrling behauptete vor Gericht, einen Schlag an die Schläfe und in den Nacken bekommen zu haben. Sein Arbeitskollege sagte aus, er sei seinem am Boden liegenden Kumpel zu Hilfe geeilt und habe die Gegner mit Füßen getreten.

Ganz anders schilderte der Geschädigte den Vorfall. Die beiden Angeklagten hätten sich nicht nur über sie lustig gemacht, sondern auch gepöbelt. Er habe den 22-Jährigen zur Rede gestellt und sei statt einer Entschuldigung ins Gesicht geschlagen und von dem anderen mit Schuhen getreten worden. Um sich vor weiteren Angriffen zu schützen, seien er und sein Cousin zurück ins Lokal geflüchtet. Im Krankenhaus stellte ein Arzt bei ihm einen Nasenbeinbruch fest.

Der Wirt sagte aus, er sei in der fraglichen Zeit am Eingang seines Lokals gestanden und habe gesehen, wie der Angeklagte auf den Betriebswirt einschlug. "Der hatte keine Kraft mehr, um sich zu wehren und wollte nur noch weg." Zwei Stunden nach der Auseinandersetzung "haben wir den Chinesen und den Russen an einer Tankstelle gesehen und zur Feststellung der Personalien und der Aussage aufs Revier mitgenommen", sagte ein Polizist als zeuge aus.

Staatsanwältin Tatjana Grgic stützte sich unter anderem auf die Aussage des Gastwirtes, der die Polizei verständigt hatte. Für sie stand fest, dass der Haiterbacher die Schlägerei angefangen hat. Wegen gefährlicher Körperverletzung und dreier Vorstrafen forderte sie in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 20 Euro. Ob sich der zweite Angeklagte aus Horb strafbar gemacht habe, sei nicht erwiesen, deshalb sollte man ihn freisprechen. Rechtsanwalt Wölfle aus Böblingen forderte als Nebenkläger Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro.

Rechtsanwalt Dolde aus Gäufelden machte geltend, dass sein Mandant bei der Auseinandersetzung ebenfalls Verletzungen davongetragen habe. Die Aussagen des Betriebswirts und seines Cousin wirkten auf ihn wie abgesprochen und in einigen Passagen unglaubwürdig. Deshalb sei der 22-Jährige freizusprechen. Richter Martin Link verurteilte den Haiterbacher zur Zahlung von 1800 Euro, außerdem muss er 1500 Euro Schmerzensgeld an den Betriebswirt bezahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.