Bürgermeister Heinrich Götz Foto: Maier

Untreue-Vorwurf ist vom Tisch. Kein Strafverfahren aber Geldauflage für Haigerlochs Bürgermeister.

Haigerloch - Das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen den Haigerlocher Bürgermeister Heinrich Götz ist vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat den Vorgang gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Das haben die Behörde sowie Rechtsanwalt Jörg Habetha, Beistand von Götz, am Donnerstag auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Mit der Einstellung ist nicht nur das Ermittlungsverfahren beendet, vielmehr ist der Untreue-Vorwurf gegen Heinrich Götz im Zusammenhang mit der sogenannten Prozess-Affäre erledigt. Die Einstellung bedeutet kein Schuldeingeständnis; der Haigerlocher Bürgermeister gilt in der Sache also als unschuldig. In der Gesamtschau sei die Einstellung gegen die Geldauflage eine "angemessene Lösung", sagt Rechtsanwalt Habetha. Götz selbst wollte sich am Donnerstag nicht zu der Sache äußern.

Götz hatte, wie berichtet, im Namen der Stadt Haigerloch im vergangenen Jahr Rechtsstreitigkeiten vor den Landgerichten Hechingen, Rottweil und Ulm gegen die lokale Presse geführt. Dabei soll er gegen die Haigerlocher Hauptsatzung verstoßen haben, die in ihrer damals gültigen Fassung dem Bürgermeister ohne Zustimmung des Gemeinderats die Führung von Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Euro erlaubte. Der Gemeinderat hatte zudem moniert, dass durch die Klagen keine öffentlichen Interessen der Stadt berührt gewesen seien, sondern lediglich das Privatinteresse von Heinrich Götz.

Vorwürfe bleiben ungeprüft

Ob diese Vorwürfe berechtigt waren, bleibt mit der Einstellung nun ungeprüft. Rechtsanwalt Habetha verweist darauf, dass es seiner Meinung nach rechtlich wohl schwer nachzuweisen gewesen wäre, dass Götz tatsächlich gegen die Hauptsatzung verstoßen hat. "Unklar definiert" sei in der Hauptsatzung der Stadt Haigerloch insbesondere, für welche Fälle die Streitwertgrenze gelte. In den presserechtlichen Auseinandersetzung sei der Streitwert "fiktiv" angesetzt worden. Habetha meint zudem, anders als große Teile des Haigerlocher Gemeinderats, dass Götz durch die Beiträge, gegen die er vorgegangen war, nicht als Privatmann, sondern in seiner Funktion als Bürgermeister betroffen gewesen sei.

Zur Einstellung des Verfahrens beigetragen haben weitere Punkte: So hat Götz sich im Gemeinderat für sein Vorgehen entschuldigt, die Kosten für Anwälte und Gerichte hat er aus eigener Tasche beglichen, den vermeintlichen Schaden zulasten der Stadtkasse also wieder gutgemacht. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ebenso entscheidend war, dass es sich um keinen klassischen Fall der Untreue handelte; schließlich hat sich Götz nicht selbst bereichert.