Deponie-Prozess: Keine Rechtsmittel

Haigerloch. Strafbefehl akzeptiert: Der frühere Geschäftsführer eines lokalen Bauunternehmens, der wegen illegaler Bauschuttablagerungen auf der Erddeponie Grund zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt worden war, hat keine Rechtmsittel eingelegt. Dies teilte sein Anwalt auf Nachfrage des Schwarzwälder Boten mit.

Das Urteil des Amtsgerichts Balingen ist somit rechtskräftig. Ursprünglich war der frühere Bauunternehmer wegen Beihilfe zum Betrieb einer Abfallanlage zu einer weitaus höheren Geldstrafe in Höhe von 13500 Euro verurteilt worden. Dies hatte er nicht akzeptiert, daher war es zu einer Verhandlung vor dem Balinger Amtsgericht gekommen, das auf die weitaus geringere Strafe entschieden hatte.