Gericht und Staatsanwaltschaft haben kein Interesse daran, die Strafbefehle gegen Haigerlochs Bürgermeister Heinrich Götz und drei weitere Personen zurückzunehmen. Sie waren in Zusammenhang mit Bauschutt-Zwischenlagerungen auf der Erddeponie "Grund" verhängt worden. Foto: Archiv: Kost

Strafbefehle gegen Bürgermeister Heinrich Götz und drei weitere Personen bleiben bestehen. Noch kein Termin für Verhandlung.

Haigerloch - Allem Anschein nach kommt auf den Haigerlocher Bürgermeister Heinrich Götz und drei weitere Betroffene im letzten Drittel des Jahres ein Verfahren vor dem Amtsgericht Balingen zu.

Die gegen sie erlassenen Strafbefehle wegen Umweltstraftaten bestehen nämlich unverändert weiter – der Widerspruch von Götz und den anderen gegen diese aber auch.

Zur Erinnerung: Die Strafbefehle in Höhe von 60 Tagessätzen waren Ende 2014 dem Bürgermeister, einem derzeitigen und einem früheren Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie einem Unternehmer wegen angeblicher Umweltstraftaten zugestellt worden. Genauer: Es geht um Bauschutt in der Dimension von ein paar tausend Kubikmetern, der zwischen 1999 und 2013 auf der Erddeponie "Grund" von einem Bauunternehmen zwischengelagert wurde.

Götz hat den Haufen mit seinem Amtsantritt 2006 als Haigerlocher Bürgermeister sozusagen geerbt, die Hinterlassenschaft aber nie wirklich angenommen, sondern die Firma mehrfach dazu aufgefordert, den unbelasteten Schutt zu beseitigen.

Anfang 2013 war der Haufen tatsächlich endgültig verschwunden: Just zu dem Zeitpunkt als die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen auf Erddeponien im Zollernalbkreis auch der städtischen Erddeponie "Grund" bei Stetten einen Besuch abstattete.

Hätte er ihn selbst abtransportieren lassen, so argumentierte Heinrich Götz stets, wäre das aus seiner Sicht einem Eingeständnis gleichgekommen, dass der Schutt im Besitz der Stadt ist. Und das war er nie. Stattdessen hat er den Schutthaufen vermessen und dokumentieren lassen.

Es sei ihm darum gegangen, so erklärt gegenüber unserer Zeitung, einen Überblick zu bekommen, was da an Material auf der Deponie liege, dass sich der Haufen nicht noch vergrößere und wenigstens sukzessive abgetragen werde. Zudem wollte Götz nach eigenen Worten vermeiden, gegen die Firma mit Verwaltungszwang vorzugehen: dies hätte aus seiner Sicht nur Wellen geschlagen und Schlagzeilen produziert.

Bürgermeister Götz und die anderen hatten zwar Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und darauf gehofft, dass das Amtsgericht Balingen sie wieder zurücknimmt. Davon ist aber nach gestrigen Berichten nicht auszugehen. Deshalb wird es wohl in den nächsten Monaten zu einer Verhandlung kommen. Einen konkreten Termin gibt es offenbar aber noch nicht.

Götz Kommentar dazu: "Ich bedauere, dass weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht meiner Anregung folgen will und ich das auch noch aus der Zeitung erfahren muss." Das seit fast zwei Jahren dauernde Verfahren, so Heinrich Götz weiter, belaste ihn und seine Familie.

Info: Strafbefehl

Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft, kann aber auch im Interesse des Beschuldigten liegen, da das Verfahren kostensparend, schnell und ohne Aufsehen erledigt wird. Den Erlass eines Strafbefehls beantragt die Staatsanwaltschaft bei Gericht. Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.