Bauliche Vereinfachungen, welche in der Stadt Haigerloch auf den Weg gebracht werden sollen, werden überwiegend als positiv empfunden. Wenn da nicht das Problem im Stettener Baugebiet "Baumäcker" wären, wo es bisher keine vorgeschriebenen Firsthöhen gibt. Foto: Kost Foto: Schwarzwälder-Bote

Satzung für bauliche Vereinfachungen könnte in den Stettener Baumäcker-Gebieten problematisch sein / Einsprüche

Von Thomas Kost

Haigerloch-Stetten. Ganz Haigerloch freut sich über eine geplante Satzung für bauliche Vereinfachungen, die das Füllen von Baulücken interessanter machen soll. Ganz Haigerloch? Nein! In einem Teil Stettens regt sich Widerstand.

Und zwar unter den Bewohnern der Wohngebiete "Baumäcker" und des Amselweges. CDU-Stadtrat Walter Stocker, der in diesem Gebiet lebt und 55 weitere Personen erheben im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens Einspruch gegen den Satzungsentwurf.

Der Widerstand resultiert vor allem aus dem Umstand, dass in der neuen Satzung generell Dachneigungen bis 48 Grad zugelassen sind.

Andernorts im Stadtgebiet bereitet dieser neue Dachwinkel wenig Kopfzerbrechen, aber in den vier "Baumäcker"-Gebieten und im Amsel-Weg scheint das anders. Denn dort sind bislang nämlich keine Firsthöhen (die absolute Höhe eines Gebäudes bis zur Dachspitze) festgeschrieben sondern lediglich Traufhöhen. Und die auch noch unterschiedlich.

Wenn man aber keine Maximalhöhe für ein Gebäude festschreibt, so argumentieren Walter Stocker und auch sein Stadtratskollege Karl-Heinz Schneider, könne ein übliches Wohnhaus, um fast ein komplettes Stockwerk höher werden als bisher. Ein auf der Giebelseite zehn Meter breites Gebäude mit einer bisher geltenden Dachneigung von 35 Grad ist laut einer Beispielskizze von Schneider etwa 8,90 Meter hoch, ein gleich breites Gebäude mit einer Dachneigung von 48 Grad würde diesen Berechnungen zufolge aber 10,95 Meter hoch.

Wenn jemand, der sein Haus im "Baumäcker" und Amselweg nach den alten Richtlinien gebaut habe, ein so hohes Gebäude vor die Nase gesetzt bekomme, argumentiert Stocker, entstehe dem Gebäudebesitzer "ein Vermögensnachteil". Eine stärkere Beschattung oder eine reduzierte Aussicht wirke sich letztlich auf den Gebäudewert aus. Stocker geht aber noch weiter: Er bezweifelt, ob die bauliche Vereinfachung tatsächlich dazu führt, dass sich die Baulücken im "Baumäcker" sich mit Neubauten füllen. Die angesprochenen Lücken befänden sich allesamt seit Jahren in Privatbesitz. Er schlussfolgert daraus, dass hier keine Baulücke schneller geschlossen werde und eine bauliche Vereinfachung ins Leere gehe.

Um das Dilemma zu lösen, würden sich aus seiner Sicht zwei Alternativen anbieten: Entweder nehme man die Baugebiete "Baumäcker" aus der Satzung der baulichen Vereinfachung heraus oder setze in den Bebauungsplänen für die Baumäckergebiete und den Amselweg eine Firsthöhe fest, die sich wiederum an den Traufhöhen der Gebäude in diesen exponierten Hanglagen orientiere.

Walter Stocker wirft der Stadtverwaltung zudem eine irreführende Informationspolitik vor, weil die Auswirkungen der Änderung auf den ersten Blick gar nicht erkannt werden könnten. Er stört sich an Formulierungen wie, dass die Festsetzung zur Dachneigung "erneuert" werde oder dass auf "nachbarschützende Wirkung der Änderung" geachtet worden sei.

Wogegen der Stadtrat aus Stetten ebenso Einspruch erhebt, ist die geplante Begrenzung der Höhe für Stützmauern auf 1,5 Metern. Hier werde verkannt, dass Bauherren in Hanglage auf Stützmauern angewiesen seien, die teilweise auch höher sein müssten. Stocker plädiert deshalb für "individuelle, zu den Baugebieten passende Regelungen".

Bevor sich der Gemeinderat mit den Einwänden zur der Satzung befasst, wird das Thema zuerst am kommenden Dienstag im Ortschaftsrat Stetten erörtert.