Kommunalpolitik: Landtagsbeschluss erfordert Änderung der Gemeindeordnung

Von Thomas Kost

Haigerloch. Ein Beschluss des Landtages führt zu Änderungen in der Gemeindeordnung. Er stärkt die Mitwirkungsrechte von Bürgern in der Kommunalpolitik ein und fordert von Verwaltungen mehr Transparenz.

Die Gemeindeordnung, welche die Grundlage für die Arbeit von Bürgermeister, Verwaltung, Gemeinderat und Ortschaftsräten bildet muss in einigen, wesentlichen Teilen verändert werden.

Einige Beispiele: In Zukunft werden niedrigere Quoren für Bürgerbegehren oder Bürgerbescheide verlangt. Auch die Frist für die Einleitung eines Bürgerbegehrens gegen einen Gemeinderatsbeschluss wird verlängert: Von bisher sechs Wochen auf künftig drei Monate. Und auch die Themen, bei denen Bürger per Bürgerbegehren mitreden dürfen weiten sich aus: Sie erstrecken sich künftig auch auf Flächennutzungs- und Bebauungspläne.

Auch in Sachen Informationspflicht wird von Kommunen künftig mehr verlangt als bisher. Sie dürfen Beratungsunterlagen zu Gemeinderatssitzungen nicht mehr nur den Gemeinderäten übersenden, sondern müssen sie in Zukunft nach dem Zugang an die Gemeinderäte auch auf ihrer Internetseite veröffentlichen, damit die Bürger sich dort im Detail informieren können. Zudem müssen diese Beratungsunterlagen bei der Sitzung auch im Zuhörerraum des Bürgerhauses zur Einsicht ausgelegt werden.

An die Muster des Gemeindetages zur Geschäftsordnung will die Stadtverwaltung nun ihre Hauptsatzung anpassen und dann dem Haigerlocher Gemeinderat einen Entwurf für eine Geschäftsordnung vorlegen. Eine solche hat der Haigerlocher Gemeinderat nämlich bisher noch nicht.