Bauliche Vereinfachungen überall in der Stadt

Haigerloch (tk). Die über einen längeren Zeitraum umstrittene Satzung über bauliche Vereinfachungen auf dem Gebiet der Stadt Haigerloch kann jetzt endgültig in Kraft treten.

Nachdem die Stadtverwaltung schon von sich aus ein paar Änderungswünsche berücksichtigt hatte, musste sie mit der Satzung erneut in die öffentliche Auslage und Anhörung gehen. Dieser Prozess ist mittlerweile abgeschlossen und von sieben Behörden und Träger öffentlicher Belange kamen nur zwei Stellungnahmen – und zwar vom Regierungspräsidium Tübingen und dem Landratsamt des Zollernalbkreises. Deren Anregungen bezogen sich hauptsächlich auf Bauverbote in Überschwemmungsgebieten oder Abstände zu Waldrändern und wurden in die Satzung eingearbeitet.

Die neue Satzung greift in 109 Bebauungspläne der Stadt ein und soll Lockerungen hinsichtlich der Dachneigungen, Dachformen und Nebenanlagen bewirken. Dazu werden die schier unüberschaubaren Festsetzungen zu Garagen, Stellplätzen, Stützmauern und Einfriedungen vereinheitlicht. Die Stadtverwaltung hofft, dass sich mit der neuen Satzung, Lücken in Baugebieten schneller schließen lassen, da deren Bebauung interessanter weil flexibler wird.