Urnenwände (auch Urnenstelen genannt) sind neue Bestattungsformen auf den Friedhöfen in Haigerloch (oben) und Stetten. Fotos: Kost Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Gemeinderat beschließt neue Friedhofssatzung / Letzte Ruhe wird teurer

Einen langen Anlauf hat es gebraucht, jetzt ist der Ball endlich im Tor: Der Gemeinderat hat in seiner Januarsatzung eine komplett neu gefasste Friedhofssatzung beschlossen, die einheitlich für alle neun Haigerlocher Friedhöfe gilt.

Haigerloch. Die Satzung regelt praktisch alles, woran man denken muss: Die Öffnungszeiten der Friedhöfe genauso, wie das Benehmen das dort an den Tag zu legen ist, aber natürlich in erster Linie die Form, die Größe und das Aussehen der verschiedenen Gräber.

Ebenfalls ein Bestandteil der neuen Friedhofsordnung ist die Bestattungsgebührenordnung, welcher der Gemeinderat schon im Juni 2016 den Weg geebnet hatte.

Denn eines ist klar: Auf einem der Haigerlocher Friedhöfe zur letzten Ruhe gebettet zu werden – in welcher Form auch immer – wird deutlich teurer. Der Kostendeckungsdeckungsgrad im Bestattungswesen der Stadt liegt bislang nämlich bei unter 30 Prozent, während er in anderen Kommunen in der Nachbarschaft zum Teil 60 Prozent erreicht.

Eine Erhöhung der Bestattungsgebühren sei deshalb "dringend geboten" schlussfolgerte das von der Stadt mit der Gebührenkalkulation beauftragte Büro Heyder & Partner und sowohl Stadtverwaltung als auch der Gemeinderat folgten dieser Empfehlung. Allerdings nicht gleich mit einer totalen Schocktherapie sondern mit einer zweistufigen Erhöhung in mehr oder minder homöopathischen Dosen. Denn zunächst einmal soll der Gebührendeckungsgrad zum jetzigen Zeitpunkt auf 80 Prozent steigen und erst zum 1. Januar 2019 auf 100 Prozent.

So oder so heißt das aber tiefer in die Tasche greifen, denn zum Beispiel für ein Urnenreihengrab steigt die Gebühr zunächst einmal auf 500 und dann auf 620 Euro. Bislang kostete diese Grabform 180 Euro. Nach ähnlichem Muster steigen auch die Gebühren für alle anderen Grabformen.

Weil es diese Bestattungsform bislang auf keinem Friedhof der Stadt gab – jetzt aber in Stetten und Haigerloch möglich ist – wurden ins Gebührenverzeichnis erstmals die Kosten für die Überlassung einer Kammer in den neu gebauten Urnenwänden festgesetzt.

Weil in Stetten die Urnenstele aus Beton ist, kostet dort eine Bestattung in einer der Kammern zunächst 1100 Euro und später 1380 Euro, während in Haigerloch (Granitstele) sofort eine Gebühr von 1880 Euro fällig wird, die sich auch 2019 nicht mehr ändert.

Insgesamt hat man mit der neuen Satzung versucht, auf alle Fragen die im Zusammenhang mit dem Bestattungswesen auftauchen können, eine Antwort zu geben. Deshalb hat es auch so lange gedauert, bis sie in eine endgültige Form gegossen war. Bürgermeister Heinrich Götz meinte außerdem, dass das Angebot von Bestattungsformen auf den Haigerlocher Friedhöfen äußerst vielfältig sei und nahezu allen Wünschen gerecht werde.