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Regionalverband beschließt Planungsgebot und stellt sich damit gegen Ansiedlung auf Maas-Gelände bei Stetten.

Haigerloch - Der Regionalverband Neckar-Alb hat am Dienstag ein Planungsgebot gegenüber der Stadt Haigerloch erlassen. Diese bürokratische Formulierung ist nicht so harmlos, wie sie klingt: Sie macht vorerst alle Pläne zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Gelände der alten Tankstelle Mass bei Stetten zunichte.

Nur wegen der Ansiedlung des Drogeriemarktes an der B 463 bei Stetten war gestern im Mössinger Feuerwehrhaus eine Verbandsversammlung einberufen worden. Bürgermeister aus allen Winkeln der Region waren deswegen nach Mössingen gekommen. Unter ihnen auch Haigerlochs Bürgermeister Heinrich Götz und der Landrat des Zollernalbkreises, Günther-Martin Pauli.

Und das Urteil nach etwa einstündiger Erörterung des Themas war deutlich: Mit 27 Stimmen befürwortete die Verbandsversammlung mehrheitlich das Planungsgebot, nur 14 Mitglieder waren dagegen und hätten die Ansiedlung eines Drogeriemarktes neben OMV-Tankstelle und Lebensmitteldiscounter Lidl toleriert. Zuvor hatte bereits der Planungsausschuss des Verbandes in nichtöffentlicher Sitzung für das Planungsgebot gestimmt.

Planungsgebot, was ist das eigentlich? Nun, die Stadt Haigerloch wird damit verpflichtet, ihren Bebauungsplan "Obere Auchtert" aus dem Jahr 2009 so zu ändern, dass auf dem Gelände keine Ansiedlung eines Drogeriemarktes möglich ist und dadurch eine Agglomeration (Ballung) von Einzelhandelsgeschäften ausgeschlossen wird.

Selbst wenn der Gemeinderat der Planänderung nicht zustimmt – gestern Abend wurde darüber im Bürgerhaus diskutiert und entschieden – dann hat das keine Wirkung, denn dann kommt das Landratsamt ins Spiel und setzt die Änderung über eine so genannte Ersatzvornahme durch. Es vollzieht dann die Änderung des Bebauungsplanes an Stelle des Gemeinderates.

Für die Stettener Geschäftsfrau Maria Nordwig, sie möchte mit einem bekannten Namen aus der Drogeriemarktbranche das Projekt umsetzen und einen Drogeriemarkt mit 600 Quadratmeter Verkaufsfläche auf dem Gelände bauen, wo bislang noch die alte Tankstelle und Autowerkstatt stehen, ist dieser Beschluss ein herber Dämpfer.

Der stellvertretende Verbandsdirektor Peter Seiffert hatte in der Sitzung des Regionalverbandes gestern nochmals darauf hingewiesen, dass der inzwischen rechtskräftige Regionalplan im Jahr 2013 mit seinem Zentren- und Märktekonzept damals von allen Fraktionen "gelobt und mit Prädikat" versehen worden sei. Dieser Satz ließ sich als indirekter Hinweis an die versammelten Bürgermeister deuten, jetzt nicht von diesem Konzept abzuweichen und Ausnahmen zuzulassen.

Heike Bartenbach vom Sachgebiet Wirtschaft legte dar, warum aus Sicht des Verbandes ein Drogeriemarkt an diesem Standort den Zielen der Raumordnung widerspreche. Ein Drogeriemarkt sei "zentrumsrelevant" und könne deshalb nur im Zentralort angesiedelt werden. Als besser geeignete Standorte sah sie das Gewerbegebiet Madertal oder sogar die Brachfläche der Schlossbrauerei an.