Eine gegen viele: Heike Bartenbach versuchte in leicht gereizter Atmosphäre dem Gemeinderat zu erklären, warum für den Regionalverband Neckar-Alb die Ansiedlung eines Drogeriemarktes neben der OMV-Tankstelle an der B 463 nicht in Frage kommt. Foto: Kost

Gremium will ihn in Stetten und riskiert eine Konfrontation mit dem Regionalverband - zur Not vor Gericht.

Haigerloch - Lässt der Regionalverband Neckar-Alb irgendwie mit sich reden oder sieht man sich am Ende vor Gericht wieder? Gute Frage. Sicher ist nur eines: Der Haigerlocher Gemeinderat sieht partout nicht ein, dass die Ansiedlung eines Drogeriemarktes an der B 463 bei Stetten nicht möglich sein soll.

Viel klarer hätte das Abstimmungsergebnis nach hitziger Debatte nicht aussehen können. Bei nur einer Gegenstimme votierte der Gemeinderat am Dienstagabend dafür, das erst wenige Stunden zuvor vom Regionalverband Neckar-Alb erlassene Planungsgebot nicht zu akzeptieren (siehe unseren gestrigen Bericht).

Das Planungsgebot bedeutet nichts anderes als dass die Stadt Haigerloch ihren Bebauungsplan für die "Obere Auchtert" bei Stetten ändern muss, und dadurch die Ansiedlung eines Drogeriemarktes dort unmöglich wird.

Der einzige, der gänzlich darauf verzichtete, bei der Abstimmung über dieses heikle Thema die Hand zu heben, war Bürgermeister Heinrich Götz, worauf ihn CDU-Stadtrat Hans Wiest unumwunden fragte, warum er nicht mit abgestimmt habe. Der Bürgermeister antwortete Wiest, dass für ihn als Mitglied des Regionalverbandes nicht ganz eindeutig sei, ob eine Befangenheit vorliege.

Schon am Morgen bei der Verbandsversammlung im Mössinger Feuerwehrhaus hatte sich Götz von seinem Platz erhoben und von den anderen Versammlungsteilnehmern entfernt. Der mit Rechtsfragen betraute Stefan Lorsch von der Geschäftsstelle des Regionalverbandes meinte jedoch auf Nachfrage eines Bürgermeisters, dass er keinen Grund für eine Befangenheit des Haigerlocher Bürgermeisters sehe. Auf diese Aussage wollte sich Heinrich Götz aber nicht verlassen.

Heike Bartenbach vom Sachgebiet Wirtschaft, war die etwas undankbare Aufgabe des Boten mit der schlechten Nachricht zugefallen. Im Auftrag des Regionalverbandes Neckar-Alb kam sie am Abend ins Bürgerhaus und überbrachte die wenig erquickliche Nachricht über den Erlass eines Planungsgebotes und damit die Ablehnung der Ansiedlung eines Drogeriemarktes an der B 463. Die Information hatte zu diesem Zeitpunkt in Haigerloch längst die Runde gemacht.

Als Bartenbach im Gemeinderat die Gründe für den Beschluss darlegte, gab es bei verschiedenen Aussagen von ihr immer wieder Gemurmel im Hintergrund, so dass Bürgermeister Heinrich Götz zum Respekt gegenüber der Referentin ermahnen musste.

"Die Rechtslage ist eindeutig", machte sie keine großen Umschweife. Drogeriemärkte würden als Frequenzbringer eingestuft und seien deshalb "zentralrelevant". Das bedeute, dass man sie nur im Zentralort unterbringen könne. Dort würden sie für eine Belebung der Innenstadt sorgen. Als Möglichkeit für die Ansiedlung eines solchen Marktes sah Bartenbach das Madertal. Im Gegensatz zu der "Oberen Auchtert" sei dieses Gewerbegebiet städtebaulich integriert und auch fußläufig erreichbar. Eine Ansiedlung an einer Bundesstraße sei zudem genau das, was "regionalplanerisch unerwünscht" sei. Denn ein solcher Markt soll nicht Leute aus dem Umland anziehen, sondern die Leute vor Ort versorgen.

Als sie ihren kurzen Vortrag beendet hatte, gab es viele Wortmeldungen mit ähnlich lautenden Argumenten: Man habe eben keine besseren Standort als die "Obere Auchtert" für einen Drogeriemarkt und wenn man dort nicht zugreife, dann werde Haigerloch in den nächsten 20 Jahren eine solche Chance nicht mehr bekommen. Außerdem sei das Gelände schon immer Gewerbegebiet gewesen, so ein weiterer Hinweis.

Weil der Gemeinderat sich letztendlich weigerte, den Bebauungsplan für die "Obere Auchtert" zu ändern, könnte nun ein Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht drohen. Dem räumte Heike Bartenbach wenig Chancen ein. "Da werden sie unnötig Geld ausgeben und keinen Schritt weiterkommen."

Gibt es aber eine andere Möglichkeit, die unversöhnlichen Positionen einander näher zu bringen? Karl-Heinz Schneider (CDU) schlug vor, das neue und noch völlig unbebaute Gewerbegebiet "Lichtäcker" als Ergänzungsstandort aufzugeben und alternativ dafür die "Obere Auchtert" in den Regionalplan aufzunehmen.

Klang vernünftig, ist aber in der Praxis wohl so gut wie unmöglich. Selbst wenn der Regionalplan – seine zweite Änderung liegt derzeit im öffentlichen Auslegungsverfahren – geändert werden sollte, so bleibt laut Heike Bartenbach zentralrelevanter Einzelhandel – eben ein Drogeriemarkt – an Ergänzungsstandorten auch weiterhin nicht erlaubt.