Vereinsförderung: Regelung von 1991 bleibt weiter in Kraft – mit ein paar Ergänzungen

Haigerloch. Seit zehn Jahren wird im Gemeinderat über eine Neuordnung der Vereinsförderung diskutiert. Am Dienstag kam man endlich zu einem Ergebnis: Und zwar dazu, dass man sie so belässt, wie sie seit 1991 gilt.

So heißt es auch in Zukunft: Musikvereine erhalten eine jährliche Förderung von 1150 Euro. Sport- und Gesangvereine bekommen 575 Euro. Sonstigen Sportvereinen (Tennisclubs, Tischtennisclub, Radfahrverein, Schützenvereine) gewährt die Stadt 380 Euro. An Vereine und Organisationen wie Kirchenchöre, Kolpingsfamilien, Narren und Kleintierzüchter gehen 190 Euro.

Geregelt werden auch Zuwendungen an Vereine, wenn diese echte Jubiläen feiern. Außerdem bekommen die Altenwerke jährliche Zuschüsse für ihre Weihnachtsfeiern. Die Altenwerke kleinerer Ortsteile erhalten 100 Euro, die Altenwerke größerer Ortsteile 200 Euro.

Wenn ein Verein eine größere Investition vor der Brust hat, so kann er auch künftig einen Zuschussantrag an die Stadt stellen. Dieser wird dann im Gemeinderat behandelt. Allerdings wurde als Untergrenze für einen Antrag Investitionskosten von mindestens 20 000 Euro festgelegt.

Für Traditionsveranstaltungen wie den Handwerkerjahrtag oder den Jahrtag des Trillfinger Gewerbevereins gelten 100 Euro – das entspricht der Summe, die Bürgermeister Heinrich Götz freihändig ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss vergeben kann.

Beschlüsse, die in jüngster Vergangenheit aufgrund von Einzelanträgen verschiedener Vereine im Gemeinderat gefasst wurden, sollen ihre Gültigkeit behalten und nicht revidiert werden. Das gilt insbesondere für die Sportvereine Weildorf und Bittelbronn, die im Mai 2015 einen jährlichen Zuschuss von 1500 Euro für Warmwasser- und Heizkosten in ihren Sportheimen beantragt hatten, weil es in beiden Orten keine städtischen Turnhallen zum Duschen gibt. Dass die seit 2007 immer wieder aufflackernde Diskussion um die Vereinsförderung auf diese Weise beendet werden konnte, stimmte manchen im Gemeinderat froh. Man habe hin und her diskutiert und sei auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen, war immer wieder zu hören. Eine "absolute Gerechtigkeit" werde man nie reinbekommen, meinte zum Beispiel Bittelbronns Ortsvorsteher Gerd Klingler (Freie Wähler) und auch CDU-Fraktionssprecher Karl-Heinz Schneider plädierte dafür, die alte Vereinsförderung "beizubehalten und etwas anzupassen".

Aber es gab durchaus auch andere Stimmen. Hans Wiest (CDU) meinte, es sei nicht okay, wenn ein Verein ein städtisches Gebäude zum Duschen oder als Proberaum kostenlos nutzen könne und zusätzlich von der Stadt auch noch monetäre Unterstützung erhalte. Ähnlich sahen das Konrad Wiget (SÖL) und Otto Schneider (CDU). Sie empfahlen, zwischen Geld- und Sachleistungen zu unterscheiden.

Der Beschluss, alles so zu belassen wie es ist, fiel mehrheitlich. Nun wird sich der Gemeinderat wohl demnächst mit den ersten Zuschussanträgen beschäftigen müssen: Die Schützen aus Stetten möchten Unterstützung für Investitionen in ihre Schießanlage und der Sportverein Owingen fürs Flutlicht am Trainingsplatz.