Ohne Erfolg blieb die Berufung eines 26-jährigen Mannes, der im Januar 2012 bei der "Trillfinger Fasnetsschlägerei" beteiligt war. Foto: Schwarzwälder-Bote

Landgericht Hechingen bestätigt Urteil von Oktober 2013. 26-Jährige hat bei Schlägerei mitgemsicht.

Haigerloch - Ohne Erfolg blieb die Berufung eines 26-jährigen Mannes, der im Januar 2012 bei einer als "Trillfinger Fasnetsschlägerei" bekannt gewordenen Auseinandersetzung zwischen jungen Leuten und einer Gruppe Skinheads beteiligt war. Das Landgericht Hechingen verwarf gestern seine Berufung und bestätigte das Urteil, das bereits im Oktober 2013 das Amtsgericht Hechingen gefällt hatte. Damals war der 26-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf zwei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden.

Der Betroffene hatte ein erneutes Gerichtsverfahren angestrengt, weil er nach seiner Darstellung in der Schlägerei keine aktive Rolle als Täter gespielt hatte, sondern eher zufällig in die Prügelei verwickelt worden war und darum eher Opfer gewesen sei.

Deshalb wurde der Fall vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichtes praktisch noch einmal von vorne aufgerollt. Während sechs Verhandlungsterminen wurden rund 30 Zeugen vernommen. Am Ende war das Ergebnis das selbe wie vor einem Jahr: Das Gericht war überzeugt, dass der 26-Jährige aus eigenem Antrieb mitgemischt hatte.