Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Widerspruch der Stadt Haigerloch gegen die "verkehrsrechtliche Anordnung des Landratamtes Zollernalbkreis" zurückgewiesen. Im Klartext: Der momentane Zustand mit der Einbahnstraßenregelung bleibt so wie er ist – es sei denn, der Gemeinderat ringt sich zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht durch. Ausgang ungewiss. Foto: Kost

Regierungspräsidium schmettert Widerspruch ab. Gemeinderat soll über mögliche Klage entscheiden.

Haigerloch - Ein Dämpfer für alle, die auf das Regierungspräsidium gehofft hatten. Die Tübinger Behörde hat den Widerspruch der Stadt gegen die derzeitige Verkehrsregelung auf der Oberstadtstraße zurückgewiesen. Nun soll der Gemeinderat entscheiden, ob man vorm Verwaltungsgericht weiterkämpft.

Die Aussichten, auf dem Klageweg die "verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Zollernalbkreis" rückgängig machen zu können, erscheinen allerdings nicht als besonders rosig. Schließlich war es ja gerade das Verwaltungsgericht Sigmaringen, das aufgrund der Klage eines Bürgers im März 2015 bei einer Sitzung im Haigerlocher Bürgerhaus entschieden hatte, dass der bis dahin praktizierte Verkehrsberuhigte Bereich (Schritttempo, Vorrang von Fußgängern) so nicht bleiben kann, weil die Straße die Bedingungen dafür nicht erfülle. Der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde müsse sich eine andere Lösung für die Oberstadtstraße einfallen lassen, forderten seinerzeit die Verwaltungsrichter.

Die Behörde aus der Kreisstadt Balingen ließ nach einigen Monaten Bedenkzeit Taten folgen und ordnete im Oktober 2015 die Umsetzung der jetzigen Verkehrsregelung an. Diese lautet: Einbahnstraße ab der ehemaligen Schlecker-Filiale von unten nach oben, Ausweisung eines Fußgängerschutzbereiches und Tempo 20 für Fahrzeuge.

Auch Bürgermeister Heinrich Götz stuft die Chancen, vor Gericht die derzeitige Verkehrsregelung zur kippen, als nicht als besonders groß ein. Die Entscheidung über einen Gang nach Sigmaringen soll jedoch der Gemeinderat treffen. Empfehlen, so Götz in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber unserer Zeitung werde er das allerdings nicht. Sollte sich der Gemeinderat dennoch zur Klage entscheiden, muss eine solche binnen der nächsten vier Wochen beim Verwaltungsgericht eingereicht sein – so lange läuft die Frist.

Als Götz gestern die Nachricht im Städtische Ausschuss bekannt gab, reagierten die Ausschussmitglieder mit leichter Enttäuschung. Vor allem Gemeinderat Michael A.C. Ashcroft tendierte jedoch zum Gang vor Gericht. Im Interesse der Haigerlocher Geschäftsleute müsse man eine Klage prüfen, meinte er (wir werden noch berichten).

Und warum hat das Regierungspräsidium den Widerspruch oder auch die Anfechtung abgelehnt? Etwas verkürzt und vereinfacht ausgedrückt: Weil Tübingen die Stadt nicht als widerspruchsbefugt sieht.

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Stadt Haigerloch sei nicht verletzt, argumentiert das Regierungspräsidium weil die Regelung des Straßenverkehrs seit jeher nicht zum gemeindeeigenen Aufgabenkreis gehöre. An allen vom Landratsamt getroffenen Anordnungen (Richtung der Einbahnstraße, Geltungsbereich) gebe es rechtlich nichts zu beanstanden.