Heinrich Götz. Foto: Kost

Illegale Schuttablagerungen: Haigerlochs früherer Bürgermeister Roland Trojan legt Beschwerde beim Landratsamt ein.

Haigerloch - Die Diskussion um illegale Schuttablagerungen auf der Haigerlocher Erddeponie und damit verbundene Strafbefehle zieht Kreise. Am Montag hat Haigerlochs früherer Bürgermeister Roland Trojan beim Landratsamt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen Amtsnachfolger Heinrich Götz eingelegt.

Die Pressestelle des Landratsamtes bestätigte auf Nachfrage unserer Zeitung den Eingang der Beschwerde. Sie sei heute eingegangen, so Pressesprecherin Sabine Geiser. Zunächst werde die Stadt Haigerloch dazu angehört, anschließend erfolge eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes.

Worum geht’s? Bürgermeister Heinrich Götz hatte bekanntlich den vom Amtsgericht Balingen verhängten Strafbefehl in Höhe von 7200 Euro wegen illegaler Lagerung von Bauschutt auf der Erddeponie "Grund" bei Stetten angenommen und die Gründe für diese Entscheidung in einer Presseerklärung erläutert und am 19. April im Gemeinderat dargelegt. Auch im städtische Amtsblatt vom 22. April, den Haigerlocher Mitteilungen, ließ Götz unter der Rubrik "Die Stadt informiert" seine Stellungnahme abdrucken.

Doch die Erklärungen des amtierenden Bürgermeisters zu Strafbefehl und Vorgängen auf der Erddeponie stieß dessen Amtsvorgänger Roland Trojan zum Teil sauer auf. Vor allem, weil in Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Schuttablagerung auf der Erddeponie der Name des Altbürgermeisters fiel.

Roland Trojan spricht in seinem Schreiben an das Landratsamt, das auch unserer Redaktion vorliegt, von einem "Pamphlet", "falschen Darstellungen des Sachverhaltes" und der Verleumdung seiner Person. Dies, so Roland Trojan weiter, könne unmöglich als "Information der Stadtverwaltung" veröffentlicht werden.

Was Trojan jetzt als Dienstaufsichtbeschwerde formuliert hat, hat er bereits am 19. April in der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung verbal zum Ausdruck gebracht. Und war dabei mit Götz zusammengerasselt. Trojan wehrte sich gegen dessen Darstellung und verdächtigte Götz, dass er ihm eine Schuld für etwas in die Schuhe schieben wolle, wofür er (Götz) selbst Mitverantwortung trage.

Roland Trojan selbst wollte schließlich die Dinge mit einer Gegendarstellung am 29. April in den amtlichen Bekanntmachungen in ein anderes Licht rücken. Doch dies, so schreibt der Ex-Bürgermeister weiter in seinem Brief an Landrat Günther-Martin Pauli sei ihm über die "Ablehnung seitens der Verlagsredaktion" verweigert worden. Der Verlag, führt Trojan weiter aus beziehe sich dabei auf "angebliche Richtlinien für das Mitteilungsblatt, die so nicht bekannt sind, offenkundig auch niemals vom Gemeinderat beschlossen wurden."

Wenn gemäß den Richtlinien fürs Nachrichtenblatt "Beiträge, die offensichtliche unrichtige oder irreführende Angaben enthalten, Beiträge mit verunglimpfenden und diffamierendem Inhalt und solche mit Angriffe auf die Ehre einzelner Personen und Personengruppen..." nicht veröffentlicht werden dürfen, dann hätte nach Trojans Logik auch Heinrich Götz’ Stellungnahme nicht im Nachrichtenblatt gedruckt werden dürfen. Denn um nichts anderes als eine diffamierende Anschuldigung handelt es sich bei dieser aus Trojans Sicht.

Der Bürgermeister kritisiert aber nicht nur seinen eigenen Fall sondern zählt auch weitere Beispiele auf, bei denen eine Veröffentlichung im Amtsblatt zurückgewiesen worden sei, beziehungsweise erst später veröffentlicht wurde. So habe Götz zwar seine nachträgliche Rede zum Haushalt der Stadt (in der Gemeinderatssitzung vom 22. März) im Wortlaut im Nachrichtenblatt abdrucken lassen, nicht aber die spontanen und mündlichen Reaktionen einzelner Gemeinderäte dazu.

Trojan bittet nun das Landratsamt darum, im Rahmen seiner Beschwerde seinen Fall rechtlich zu prüfen und gegebenenfalls um eine aufsichtsrechtliche Anweisung – "auch für die künftige Praxis".

Derweil geht die "Lex Erddeponie" weiter. Zwei Betroffene, ein früherer Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie der frühere Geschäftsführer der Firma Schneider, die den Bauschutt auf der Deponie gelagert hat, halten ihre Widersprüche gegen die Strafbefehle aufrecht. Verhandlungen darüber am Amtsgericht Balingen sind am Donnerstag, 12. Mai, und Donnerstag, 19. Mai, angesetzt.