Hauptsatzung: Gemeinderat fasst Änderungsbeschluss, dessen Gültigkeit aber erst noch geprüft werden muss

Der Gemeinderat beschloss am Dienstag mehrheitlich die Änderung der Hauptsatzung der Stadt in mehreren Punkten. Das schränkt künftig den Handlungspielraum von Bürgermeister Heinrich Götz ein.

Haigerloch. Wird der Beschluss so umgesetzt, wie von der CDU- und SÖL-Fraktion beantragt, dann wird zum Beispiel die "Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan für Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen" von bisher 15 000 Euro auf 7500 Euro reduziert.

Außerdem werden "Freiwilligkeitsleistungen", die der Bürgermeister auch "ad hoc" gewähren könnte (nicht im Haushalt einzeln ausgewiesene Leistungen, beispielsweise einmalige Zuschüsse an Vereine und dergleichen) von 1000 auf 100 Euro reduziert.

Der wichtigste Punkt, den CDU und SÖL aber geändert sehen wollen ist derjenige, in dem es um Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen geht. Dies konnte der Bürgermeister bisher eigenmächtig tun, wenn der Streitwert bei 5000 Euro lag. Diese Summe ist im CDU-/SÖL-Antrag auf 500 Euro herabgesetzt.

Gerade der letzte Punkt hatte den Stein erst so richtig ins Rollen gebracht: Ohne den Gemeinderat vorher in Kenntnis zu setzen oder um Genehmigung zu ersuchen, hatte der Bürgermeister nämlich vor den Sommerferien versucht, im Namen der Stadt per einstweiligen Verfügungen Gegendarstellungen in den lokalen Medien zu erwirken. Dieser Vorstoß blieb aber durchgängig erfolglos. Die Streitwerte überschritten jedoch in allen vier Fällen die Obergrenze fürs selbstständige Agieren des Bürgermeisters (siehe Info-Rubrik)

Und weil Heinrich Götz schon früher bei zwei anderen Rechtsfällen aus Sicht der CDU und SÖL ohne Abstimmung mit dem Gemeinderat agiert hatte, wollen sie solchen Vorgehensweisen künftig einen Riegel vorschieben.

Ob der Beschluss vom Dienstag aber überhaupt rechtmäßige Gültigkeit hat, steht momentan in Frage. Denn er muss erst einmal vom Kommunalamt als oberster Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes geprüft werden.

Warum? Nun, weil die Stadtverwaltung offenbar zu der Einschätzung gelangt ist, dass man am Dienstag die Änderung der Hauptsatzung wegen einzuhaltender Fristen gar nicht hätte beschließen dürfen. Ein Beschlussfassung sei frühestens bei der nächsten Gemeinderatsitzung am 13. Dezember möglich.

Die Begründung der Verwaltung: Der Antrag der beiden Gemeinderatsfraktionen samt Änderungsvorschlägen sei erst am 15. November bei ihr eingegangen. Also hätte man die in der Gemeindeordnung im Paragraf 34 festgesetzte Sieben-Tages-Frist für das Verschicken der Sitzungsunterlagen nicht einhalten können.

Dass man die Fraktionen darauf nicht früher hingewiesen habe, entschuldigte Hauptamtsleiter Hans-Martin Schluck, liege an der personellen Unterbesetzung der Verwaltung und deren Arbeitsbelastung. Für ihn erschien es aber als kein allzu großes Problem, die Satzungsänderung erst im Dezember zu beschließen. Schluck: "Wir vergeben uns nicht viel, wenn wir die Änderung bis zum 13. Dezember sauber vorbereiten."

Doch mit solchen Argumenten wollten sich am Dienstag weder CDU noch SÖL abspeisen lassen. Schon am 11. November, so CDU-Fraktionssprecher Karl-Heinz Schneider, habe man Bürgermeister Götz eine E-Mail geschrieben und auf die Antragstellung hingewiesen. Am 14. November habe man ihm dann eine E-Mail mit dem genauen Wortlaut des Antrages zukommen lassen.

Walter Stocker: "Kein konstruktiver Umgang mit dem Gemeinderat"

Schneider: "Deshalb sind wir mehr als erstaunt, dass der Tagesordnung nicht beschlossen werden soll." Wenn ein Fristverstoß vorgelegen habe, dann wäre aus seiner Sicht ein Telefonanruf der Stadtverwaltung bei den Fraktionen sicherlich möglich gewesen, um darauf hinzuweisen. SÖL-Sprecher Konrad Wiget merkte an, dass es der Stadt möglich gewesen sei, per Mail eine 44-seitige PDF-Datei über die Änderung des Bebauungsplanes "Stieglesfeld" als Sitzungsvorlage zu schicken. Warum das aber nicht mit einem zweiblättrigen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung gelang, blieb ihm ein Rätsel. Streng genommen, so interpretiere es Wiget, sei dann auch die Abstimmung übers Stieglesfeld wegen Fristversäumnis nicht rechtskräftig.

CDU-Stadtrat Michael A.C. Ashcroft erkannte im Paragraf 34 keine verbindliche Frist. und meinte, die Bestimmung lasse einen Spielraum zu. Sein Fraktionskollege Walter Stocker wurde noch deutlicher: "Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass man die beiden Fraktionsvorsitzenden und den Gemeinderat auflaufen lassen und austricksen will." Dies sei kein konstruktiver Umgang.

So groß war die Verärgerung in der CDU über die Haltung der Stadtverwaltung, dass man nach fünfminütiger Sitzungsunterbrechung zur Beratung den Beschluss einforderte: ganz gleich ob dieser gilt oder nicht und im Zweifelsfall im Dezember wiederholt werden muss.