Die Erddeponie Grund in Haigerloch. Foto: Kost

Geldbuße bleibt weiter unter Summe im ursprünglichen Strafbefehl. Pensionierter Amtsleiter kommt nicht ungeschoren davon.

Haigerloch/Zollernalbkreis - Ja, es war zwar im weitesten Sinne nur ein großer Haufen Bauschutt, aber dennoch hatte dieser spätestens nach 2005 auf der Haigerlocher Erddeponie Grund nichts mehr zu suchen. Seine Lagerung war nämlich in keiner Weise durch irgendeine Genehmigung abgesichert.

Zu dieser Einschätzung kam am Donnerstag die Balinger Amtsrichterin Birgit Goßger. Deshalb verurteilte sie den damaligen Geschäftsführer eines Haigerlocher Straßen- und Tiefbauunternehmens zu einer Geldbuße von 3500 Euro (70 Tagessätze à 50 Euro) wegen Beihilfe zum Betrieb einer Abfallanlage.

Sie folgte damit exakt der Forderung von Staatsanwalt Markus Engel, der zuvor in seinem Plädoyer zu der Auffassung gekommen war, dass auf der Haigerlocher Deponie Dinge geschehen seien, die einfach nicht durch das Abfallrecht geschweige denn durch die Genehmigung für den Deponiebetrieb gedeckt waren.

Gleichwohl blieb die Geldbuße weit unter der Summe, die im ursprünglichen Strafbefehl gegen den Unternehmer verhängt worden ist. In diesem waren 13 500 Euro (90 Tagessätze à 150 Euro) festgesetzt worden – auch deswegen hatte der 54-jährige Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und es auf eine Verhandlung ankommen lassen.

Ob er die deutlich reduzierte Geldstrafe akzeptiert, blieb offen. Verteidiger Alexander Reiff hatte in seinem Plädoyer nicht weniger als einen Freispruch gefordert. Von Anfang an sei es die Absicht gewesen, den Schutt zu recyceln und für den Wegebau zu verwerten. Außerdem, so der Anwalt, sei es kein Material gewesen, das die Umwelt gefährdet habe.

Da weder Stadt noch Landratsamt konsequent gegen das Bauschutt-Zwischenlager eingeschritten seien, komme dies nach seiner Auffassung einer Duldung gleich. Alexander Reiff: "Alle hatten Kenntnis, niemand hatte etwas gemacht." Der Angeklagte hat zunächst einmal eine siebentägige Frist, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Ob er das auch tut, dazu wollte sein Verteidiger zunächst keine Aussage machen.

Gegen einen weiteren Angeklagten, einen 69-jährigen, inzwischen pensionierten Amtsleiter der Stadt Haigerloch, wurde das Verfahren dagegen eingestellt. Auch er hatte ursprünglich einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Beihilfe zum Betrieb einer Abfallanlage in Höhe von 2000 Euro (40 Tagessätze) erhalten.

In der Verhandlung hatte er mit Hilfe seines Anwalts Benjamin Chiumento aber plausibel darlegen können, dass er nicht derjenige gewesen sei, dem man eine maßgebliche Verantwortung für die Sache hätte zuschreiben können. Schon am ersten Verhandlungstag am vergangenen Donnerstag hatten sowohl der amtierende Haigerlocher Bürgermeister Heinrich Götz als auch sein Amtsvorgängers Roland Trojan mit ihren Aussagen diese Einschätzung im Kern bestätigt.

Auch wenn der Strafbefehl aufgehoben und das Verfahren gegen den pensionierten Beamten eingestellt wurde – völlig ungeschoren blieb auch er nicht. Staatsanwalt, Anwalt und Richterin einigten sich auf eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro – und zwar zu Gunsten von Umwelt- und Naturschutz.