Nach vier Verhandlungen in einem Fall von sexuellem Missbrauch spricht das Amtsgericht Hechingen am Montag, 28. Januar ein Urteil. Foto: Maier

Stieftochter missbraucht: Forderungen gehen auseinander. Staatsanwältin reduziert die zu ahndenden Falle.

Haigerloch/Hechingen - Im Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der seine Stieftochter sexuell missbraucht haben soll, forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Verteidiger des Mannes plädierte dagegen auf Freispruch.

Vor diesen Plädoyers war das mutmaßliche Opfer am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vom Richter am Hechinger Amtsgericht nochmals angehört worden.

Nach Ansicht der Staatsanwältin gebe es zwar keine objektiven Beweise, auch lägen die Taten schon länger zurück. Aber ihrer Ansicht nach hätte die Verhandlung bestätigt, dass der Angeklagte seine Stieftochter über vier Jahre lang regelmäßig missbraucht habe.

Die Staatsanwältin hielt die Stieftochter für glaubwürdig, auch wenn es Widersprüche in ihren Aussagen gegeben habe. Schließlich sei sie zum Zeitpunkt des Missbrauchs erst zwischen sieben und zwölf Jahre alt gewesen. Dass sie so lange geschwiegen habe, führte die Staatsanwältin vor allem auf die Tatsache zurück, dass vor allem die Mutter dem Mädchen anfangs nicht geglaubt habe.

Staatsanwältin reduziert Fälle

Auch sei keine Absicht der jungen Frau zu erkennen, den Stiefvater fälschlich zu belasten. Sie haben den Missbrauch letztendlich angezeigt, um die kleine Schwester vor einem ähnlichen Schicksal zu schützen.

Die Staatsanwältin reduzierte allerdings die zu ahndenden Fälle auf 301, davon wertete sie sechs als "schweren Missbrauch". Ursprünglich war von mehr als 600 Fällen die Rede gewesen. Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich beim Strafmaß den Forderungen der Staatsanwältin an. Der Verteidiger des Mannes bezweifelte hingegen, dass man Missbrauch mit Sicherheit nachweisen könne.

Eine Verurteilung sei aber nur dann möglich, wenn es keine Zweifel gebe. Der Rechtsanwalt zerpflückte die Aussagen des mutmaßlichen Opfers vor der Polizei und vor Gericht. Sie seien nicht nur ungenau, sondern sogar widersprüchlich. Allein wegen der Aussagen der Stieftochter dem Mann Missbrauch nachweisen zu wollen, reichte für den Verteidiger nicht aus, zumal andere Zeugen, etwa vom Jugendamt, keinen ausreichenden Missbrauchsverdacht gesehen hätten. "Es gibt große Lücken in diesem Puzzle", so der Anwalt und beantragte deshalb den Freispruch seines Mandanten.