Gutach "Spielscheune ja, Rummelplatz nein"
Eckhard Gräff, 17.08.2012 10:00 Uhr
Das Grundstück des Antragstellers direkt bei der Rodelbahn soll nach dem Willen des Gemeinderats nicht zu einem Rummelplatz werden. das sehen auch die übrigen Anlieger so.Foto: Gräff
Gutach - Eine Spielscheune direkt bei der Rodelbahn: Diese Idee eines privaten Investors haben die Gutacher Gemeinderäte in ihrer öffentlichen Sitzung am Mittwochabend gerne aufgenommen. Harsche Kritik übten sie allerdings an den "nicht genehmigten Bauten" auf dem Grundstück des Antragstellers.
Dieser hatte mit seiner Bauvoranfrage abklären wollen, ob er in der Tenne, die auf seinem Grundstück steht und zu seinem Wohnanwesen gehört, eine Spielscheune einrichten kann. Zudem plant er südlich seines bestehenden Hofgebäudes eine Gartenwirtschaft mit Imbiss.
Im Prinzip sahen die Gemeinderäte auch keinen Hinderungsgrund, einem solchen Projekt, zumindest einmal dem Bau einer Spielscheune, ihre Zustimmung zu geben. Mit deutlichen Worten sagten sie dem im Bürgersaal anwesenden Antragsteller jedoch ihre Meinung über die derzeitige Entwicklung in den Aussenanlage seines Grundstücks. Dort sind derzeit unter anderem eine Bungee-Springanlage und mehrere Bewirtungszelte aufgestellt.
"Das Umfeld erschreckt, und wir lassen keinen Rummelplatz zu", betonte Martin Moser (FDP). Klar Position bezog auch Ernst Wöhrle (SPD): "Ich will, dass diese ungenehmigten Sachen sofort wieder entfernt werden, sonst habe ich ein Problem." CDU-Fraktonssprecher Rolf Schondelmaier betonte, der Bauvoranfrage zuzustimmen, denn: "Die Spielscheune ist sicher etwas Gutes." Aber, so Schondelmaier, er lasse sich nicht zwingen, dann auch zum Bauantrag ja zu sagen, denn mehr als dem Bau einer Spielscheune wolle er nicht zustimmen. Keine Probleme mit der Bauvoranfrage hatte sein Fraktionskollege Klaus Lehmann. Er forderte jedoch die Entfernung der bereits aufgestellten Spielgeräte: "Die Bautätigkeiten ohne Baugenehmigung hier in Gutach nehmen stetig zu, jetzt sollte das Landratsamt endlich einmal ein Exempel statuieren.
Das sah der Antragsteller der Bauvoranfrage, Bertold Ruf, anders. Er meldete sich aus dem Zuhörerraum zu Wort: "Ich habe schon keine Lust mehr auf die Spielscheune." Seiner Ansicht nach könne er die angesprochenen Geräte vier Monate lang ohne Genehmigung auf seinem Grundstück aufstellen und forderte die Verwaltung auf: "Ich will dazu die Rechtsvorschriften sehen."
Peter Wälde (Freie Wähler) verlangte daraufhin ein sofortiges Ende der Diskussion: "Mit Gewalt und hemdsärmlig drücken Sie hier nichts durch", rief er Ruf zu.
Auch Bürgermeister Siegfried Eckert betonte, dass ihm der Bauwildwuchs jetzt reiche. "Hier geht es nur im Miteinander, und das heißt, dass ohne die Einbindung der Nachbarn des Antragstellers in die Planung, wie bereits auch von den Gemeinderäten gefordert, hier garnichts geht", so Eckert.
Der Gemeinderat stimmte der Bauvoranfrage einstimmig zu, will aber alle Planungen genauestens prüfen und begleiten.



Trotzen auf gutacherisch!
Als Grundstückseigner und Gesellschafter der Rodelbahn hätte es genügend Möglichkeiten gegeben die 'Rendite' der Anlage erträglich zu erweitern. Jetzt muss halt mit aller Gewalt Paroli geboten werden. Dass auch ein eigener Freizeitbetrieb Arbeit macht und nur Profit bringt, wenn man etwas dafür tut wird sich deshalb in kürzester Zeit herausstellen.
Was soll man sagen?
Fährt man an der Bundesstrasse entlang,meint man im Bereich der Rodelbahn langsam,hier ist ein 'Europapark für Arme'. Von wegen schöne Schwarzwaldlandschaft. Sieht einfach nur noch Kacke aus!
Sehen die 'Herren Gemeinderäte' ihre Felle davonschwimmen?
Dort gibt es also eine Rodelbahn, mit der irgend jemand Geld verdient. Warum also sollte ein Anlieger, der das 'Glück' hat, dort ein Grundstück zu besitzen, nicht auch mit den angereisten Rodlern Geld verdienen dürfen, oder hat der Rodelbahnbetreiber selbst einen Imbiss und fürchtet Konkurrenz? Wenn eine Rodelbahn genehmigungsfähig ist, dann doch wohl auch ein Imbiss auf Privatgrund sowie entsprechende Vergnügungsgeräte, hier dürfte der Gleichbehandlungsgrundsatz unumwunden Gültigkeit haben, zumal kein öffentliches Grundstück mit Sondernutzung belastet wird. Dass ein Rummelplatz nicht gerade einen 'erbaulichen Anblick' darstellt, kann man an den verschiedenen Höhlen im Land immer wieder feststellen, aber wenn eine Gemeinde eine Rodelbahn betreibt oder den Bau genehmigt, dann ist diese Scheusslichkeit in der Landschaft auch nicht mehr zu toppen. Oder spielt das Ärgernis, an der Nutzung nicht durch 'Nutzungsgebühren' zu partizipieren, hier eine Rolle?