Friedhof: Benutzungs- und Verwaltungsgebühren im Bestattungswesen steigen erheblich

Gutach (eve). In Gutach steigen die Benutzungs- und Verwaltungsgebühren im Bestattungswesen teilweise erheblich an. In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch wurde eine Erhöhung von rund 20 Prozent beschlossen.

Gleich bleibt mit 280 Euro die Benutzungsgebühr für das Urnengrab für namenlose Bestattungen. Trotz der Erhöhung wird weiterhin eine größere Lücke zur vollen Kostendeckung klaffen, wie Kämmerer Thomas Blum ausführte. Grund dafür sind die beträchtlichen kalkulatorischen Kosten für die Friedhofsanlage und die Leichenhalle sowie Gebührenausfälle durch längeres Brachliegen von Grabfeldern.

Gemeinderat Hans-Jürgen Schneider (FDP) fand, auch die Gebühren für ein Urnengrab für namenlose Bestattung sollten angeglichen werden: "In Wolfach beträgt die Gebühr dafür das nahezu Vierfache". Gemeinderat Peter Wälde (Freie Wähler) regte an, zur Verbesserung des Kostendeckungsgrads moderate Erhöhungen in kürzeren Zeitabständen vorzunehmen. Die letzte Anpassung sei im Jahr 2010 vorgenommen worden. Außerdem stimmte das Gremium der dritten Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung zu.

Die Genehmigung für die Errichtung von Grabmalen wird fortan erteilt, wenn alle Voraussetzungen der Friedhofssatzung erfüllt werden. Grabmale und -einfassungen dürfen nämlich nur von fachkundigen Personen errichtet werden. Ein Reihengrab mit Grabeinfassung für Personen ab zehn Jahren kostet künftig 780 Euro (bisher 650 Euro), für Personen unter zehn Jahren sind 250 Euro ( bisher 200 Euro) fällig. Ein Urnenreihengrab kostet 450 Euro (380 Euro), ein Doppelwahlgrab 1900 Euro (1600 Euro). Ein Urnenwahlgrab beträgt künftig 570 Euro (480 Euro). Die Benutzung der Aussegnungshalle schlägt mit 275 Euro zu Buche (bisher 250 Euro), die Nutzung einer Leichenzelle kostet je angefangener Tag 36 Euro (34 Euro).