Die Boomzeit bei der Rena ist erst einmal vorbei. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Anleihegläubiger wählen am Freitag, 18. Juli, in der Mehrzweckhalle Gütenbach einen gemeinsamen Vertreter

Gütenbach. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Rena GmbH hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Insolvenzgericht) mit Beschluss vom 18. Juni jeweils eine Anleihegläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibungen der Rena-Anleihen 2010/2015 sowie 2013/2018 einberufen.

Zweck dieser Anleihegläubiger-Versammlungen ist jeweils die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger.

Die Anleihegläubigerversammlungen finden am Freitag, 18. Juli, in der Mehrzweckhalle Gütenbach statt.

Anleihegläubiger versammeln sich um 11 und um 15 Uhr

Beginn ist um 11 Uhr (Einlass: 10 Uhr) mit der Gläubigerversammlung der Rena-Anleihen 2010/2015.

Die Versammlung der Gläubiger von Anleihen 2013/2018 schließt sich um 15 Uhr (Einlass: 14 Uhr) an.

Die Einzelheiten zur Beschlussfassung über die Bestellung der Gemeinsamen Vertreter im eröffneten Insolvenzverfahren können die Anleihegläubiger dem Beschluss des Insolvenzgerichts vom 18. Juni über die Einberufung der Anleihegläubiger-versammlungen entnehmen, der einmal im Bundesanzeiger sowie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und auf der Internetseite der Rena GmbH veröffentlicht wird.

Weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens und den Beschlussfassungen über die Bestellungen der Gemeinsamen Vertreter erhalten die Anleihegläubiger beider Rena-Anleihen auch auf der Internetseite der Rena GmbH (www.rena.com) im Bereich "Investor Relations" in der Rubrik "Aktuelle Anleger Informationen / Frequently Asked Questions (FAQ)".