Schließung zum 13. April 2015 ist sicher

Gütenbach. Jetzt ist es amtlich – am 13. April 2015 wird das Grundbuchamt Gütenbach aufgehoben und in die Zuständigkeit des künftig grundbuchführenden Amtsgerichts Villingen-Schwenningen eingegliedert. Dort werden die Lose-Blatt-Grundbücher elektronisch erfasst und für die digitale Weiterbearbeitung aufgearbeitet. Dies teilt die Gemeindeverwaltung mit. Bis diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird es nur bedingt möglich sein, Auskünfte oder Abschriften von Grundbüchern zu erteilen.

Derzeit besteht noch die Möglichkeit, Grundbuchabschriften zum Preis von zehn Euro zu beantragen. Grundbuchabschriften erhält nur, wer Eigentümer eines Grundstücks ist oder ein Interesse nachweisen kann.