Auf dieser Darstellung ist die von links (aus Gütenbach kommend) nach rechts (in Richtung Furtwangen) verlaufende L 173 zu erkennen, ebenso die Abzweigung der B 500 beim "Ochsen" in Neukirch. In der linken Bildhälfte erstreckt sich oberhalb der L 173 das Gewerbegebiet Ob der Eck. Auf der Grünfläche rechts davon (zum Wald hin) befindet sich das geplante interkommunale Gewerbegebiet. Foto: Stadt Furtwangen Foto: Schwarzwälder-Bote

Interkommunales Gewerbegebiet: KE stellt Bebauungsplan auf

Von Siegfried Kouba

Furtwangen/Gütenbach. Die Stadt Furtwangen und die Gemeinde Gütenbach haben sich zum "Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Neueck" zusammen geschlossen. Für die Planung sind vorläufig 30 000 Euro vorgesehen. Das Areal liegt oberhalb des "Marke-Ranks" auf der Höhe zwischen Winkel und "Ob der Eck". Es umfasst Gelände beider Kommunen. Um die Ansiedlung interessierter Firmen zu ermöglichen, muss das Gebiet ausgewiesen und überplant werden. Das Gelände wurde kürzlich durch notariellen Vertrag erworben. Es bedarf eines erfahrenen Unternehmens, das die Aufstellung eines Bebauungsplanes übernimmt. Es wurde in der Kommunalentwicklung GmbH (KE), einer Tochtergesellschaft der LBBW, gefunden. Die KE hatte im Gegensatz zu einer weiteren Firma ein recht umfangreiches Leistungsangebot gemacht, das Kämmerer Franz Kleiser erläuterte. Dazu gehören Grundleistungen für die Bebauungsplanung, Umweltprüfung und Erarbeitung von sonstigen notwendigen Gutachten, wie etwa artenschutzrechtliche Untersuchungen und Boden- oder Schallgutachten, die durch eine interdisziplinäre Projektgruppe eingeholt und eingearbeitet werden.

Da lauter Fachleute zur Verfügung stehen, konnten die Zweckverbandsvertreter mit Ja stimmen. Das betraf auch die Kosten von 26 000 für die Bauleitplanung plus einer Pauschale für die übrigen Leistungen in Höhe von 10 230 Euro, zusätzlich Mehrwertsteuer und vierprozentigen Nebenkosten. Franz Sauters Bedenken hinsichtlich "sonstiger Kosten" konnten ausgeräumt werden. Es wurde bestätigt, dass nicht alle Beträge komplett festgelegt werden können, da die Kosten von Fachbehörden oder Vereinigungen nicht eindeutig kalkulierbar sind.

Die Frage von Roland Thurner nach der Grundstücksgröße und Lage wurde so beantwortet, dass man sich nach dem ersten Breinlinger-Entwurf orientiere. Auch Thurners Forderung, den Fernwanderweg einzubeziehen, werde an die KE weitergegeben. Erfreulicherweise konnte Herdner bestätigen, dass sich bereits ein auswärtiger Betrieb als Interessent gemeldet habe. Ein wichtiger Termin stehe im Oktober an: die Antragstellung auf Fördergelder. Auch die Kreditaufnahme wurde bedacht, die günstigen Zinssätze machen Freude, aber das Zinsniveau muss ständig beobachtet werden, spätestens im November muss eine Neuregulierung erfolgen.

Gütenbachs Ratsmitglied Jürgen Schonhardt bat um rechtzeitige Vorlage von Sitzungsunterlagen, um Argumente prüfen zu können und um eine sachgerechte Entscheidung zu fällen. Bürgermeister Rolf Breisacher bot an, die Unterlagen per E-Mail den Zweckverbands-Mitgliedern zu übermitteln.