Natur: Büsche und Bäume sollen entsprechend gestutzt werden / Verkehrssicherheit

Gütenbach. Nach Ende der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September werden alle Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten von Grundstücken von der Gemeindeverwaltung Gütenbach aufgefordert, Anpflanzungen (Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher) an öffentlichen Straßen, Wegen und Gehwegen zurückzuschneiden, damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Schneeräumung nicht beeinträchtigt werden. Die Grundstückseigentümer seien laut Straßengesetz für Baden-Württemberg verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Grundstück keine Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragten.

Beim Zurückschneiden sei zu beachten, dass folgendes Mindestlichtraumprofil freizuhalten sei: bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,5 Meter über der gesamten Fahrbahn, zwischen Straßenrand und Anpflanzungen mindestens einen halben Meter, bei Geh- und Radwegen eine Höhe von mindestens 2,5 Meter, an Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind Anpflanzungen so nieder zu halten (höchstens 80 Zentimeter Höhe), dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den Verkehrsteilnehmer gegeben ist.

Die Anpflanzungen sind so zu kürzen, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können. Da die Pflanzen bei Schneelast noch meist zusätzlich weiter in den Straßen- und Wegeraum hineinragen und die Sicht für den Fahrzeugverkehr und die Winterdienstfahrzeuge beeinträchtigen, werden alle betroffenen Grundstückseigentümer um ein umgehendes ausreichendes Zurückschneiden der Pflanzen gebeten, betont die Verwaltung.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde laut Rechtsvorschrift die Möglichkeit hat, bei Nichtbeachtung das Zurückschneiden auf Kosten des Eigentümers selbst vorzunehmen. Vorsorglich werde darauf hingewiesen, dass eventuelle Schadensersatzforderungen, die auf genannten Behinderungen zurückzuführen seien, auf den Grundstückseigentümer zukommen könnten.

Die Gemeinde Gütenbach wird ab Anfang November entsprechende Kontrollen durchführen. Wer bis zur zweiten Novemberwoche seiner Verpflichtung zum Zurückschneiden der Pflanzen nicht nachgekommen sei, müsse mit einer gebührenpflichtigen schriftlichen Anordnung oder einer Ersatzvornahme (Beseitigung von Pflanzen oder Pflanzenteilen durch die Gemeinde) gegen Kostenersatz rechnen.

Das Schnittgut kann jeweils samstags in der Zeit von 10 bis 12 Uhr beim Wertstoffhof in Gütenbach (Ecklebuck) angeliefert werden.