Einen harten Job leiten die freiwilligen Feuerwehren, oft in ihrer Freizeit. Die Entschädigung mit 7,35 Euro pro Person und Stunde empfindet Kommandant Jürgen Schonhardt als "Frechheit. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,50 Euro. Foto: Archiv

Kommandant Schonhardt hält Stundensatz von 7,35 Euro für "Frechheit". Rat segnet Nachtragshaushalt ab.

Gütenbach - Neu beschlossen wurde im Gemeinderat die Kostenordnung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr – bei Enthaltung von Erika Franki und ohne das Ja von Kommandant Jürgen Schonhardt.

Die Entschädigung mit 7,35 Euro pro Person und Stunde empfand Kommandant Schonhardt als "Frechheit", schon angesichts des Mindestlohns von 8,50 Euro. Hintergrund ist das modifizierte Feuerwehrgesetz und die dazu gehörende Rechtsverordnung des Innenministeriums. Das sieht einen Kostenersatz für Einsatzkräfte mit 7,35 Euro vor. Künftig gelten folgende Ansätze: 20 Euro für den Maschinentransportwagen, 16 Euro für den Kommandowagen, 120 Euro für das Löschgruppenfahrzeug (bisher 75 Euro) und 95 Euro für das Tanklöschfahrzeug (bisher 45 Euro). Weitere Gebühren hält das entsprechende Kostenverzeichnis fest. Die Absegnung eines ersten Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2016 wurde nötig.

Mehrausgaben notwendig

Nach Gemeinderechnerin Jasmin Stoll wurden Mehrausgaben von insgesamt 79.079 Euro nötig, die über eine Kreditaufnahme reguliert werden mussten. Bedauerlicherweise gab es über den Ausgleichsstock 50.079 Euro weniger.

Daneben kostete die Sanierung der Kirchstraße 14.000 Euro mehr. Ferner war zur Wasserversorgung eine Erneuerung der Wasserleitung in der gleichen Straße nötig, was mit zusätzlichen 15 .000 Euro zu Buche schlug. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Straßensanierung auf 403 .000 Euro. Kein Problem bereiteten die Satzungsänderung der Wasserversorgung und des Abwassers. Die Anwesen Ladstatt 1 und Alteck 6 werden künftig der Wasser- und Entwässerungsversorgung der Stadt Furtwangen zugeschlagen, da beide im Einzugsbereich des Katzensteigs liegen.

Die Regelung zwischen den Orten Furtwangen und Gütenbach erfolgt aus sinnvollen, praktischen Überlegungen und es gab bereits einen umgekehrten Fall im Bereich Neukirch. Bürgermeister Rolf Breisacher konnte bekannt geben, dass ein neuer Generalentwässerungsplan in Auftragen gegeben und in Bearbeitung ist.