Das Insolvenzverfahren darf die RENA in Eigenverwaltung abwickeln. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder-Bote

Maschinenbauer RENA darf Prozess in Eigenverwaltung durchführen / "Erfolgreiche Restrukturierungsarbeit"

Gütenbach. Der zahlungsunfähige Maschinenbauer RENA darf das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchführen. Das hat jetzt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen entschieden. Das Unternehmen wertet dies als "positives Signal". Rechtsanwalt Thomas Oberle von der Kanzlei Wellensiek (Dresden) war kurz nach dem Insolvenzantrag in die Geschäftsführung berufen worden. Er erfüllt die besonderen Aufgaben, die bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung von den Geschäftsführern zu erfüllen sind, und unterstützt Firmengründer Jürgen Gutekunst und den kaufmännischen Leiter Jan von Schuckmann in der Geschäftsführung, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.

Das Insolvenzgericht bestätigte außerdem Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner (Frankfurt) als Sachwalter. Der vorläufige Gläubigerausschuss hatte den Antrag auf Eigenverwaltung einstimmig unterstützt.

"Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestätigt unsere bisherige erfolgreiche Restrukturierungsarbeit der letzten Wochen", so Gutekunst. "Wir sind nun wieder in der Lage, die Löhne und Gehälter für unsere Mitarbeiter aus dem Ergebnis unserer Geschäftstätigkeit zu bezahlen und alle Weichen für eine eigenständige Sanierung auf Basis eines mit den Gläubigern abgestimmten Zukunftsplanes zu stellen."

RENA wird nun laut eigener Aussage die Zukunftsplanung mit den Hauptgläubigern abstimmen und danach im weiteren Verlauf umsetzen. Der Zukunftsplan enthält eine klare strategische Ausrichtung des Unternehmens und der definierten Geschäftsfelder und hat die Werterhaltung der Firma und damit eine möglichst hohe Befriedung der Gläubiger zum Ziel, heißt es.

RENA hat in diesem Jahr bereits Auftragseingänge von circa 30 Millionen Euro aus der Solar-, Medizintechnik und Leiterplattenindustrie zu verzeichnen, wovon circa ein Drittel auf den Zeitraum nach der Insolvenzanmeldung entfällt.

Die Auslandsgesellschaften sind nicht von der Insolvenz betroffen.