Informierten sich über die Messstelle: die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Henke und Partner aus Villingen-Schwenningen mit Hauptamtsleiterin Lisa Wolber. Foto: Gemeinde Foto: Schwarzwälder-Bote

Messstelle: Bei der Bohrung gewonnenes Material weitgehend unauffällig

Gütenbach. Nachdem im Herbst vergangenen Jahres der Untergrund des Bodens vor dem Gütenbacher King-Gelände auf Altlasten untersucht wurde, wird nun auf dem Gelände eine Grundwassermessstelle eingerichtet.

Das fachtechnische Umweltgutachten vom Herbst 2015 kam zu dem Ergebnis, dass aktuell auf eine umfassende Sanierung des vorhandenen Schadens verzichtet werden kann, aber eine Beobachtung der weiteren Schadensentwicklung erfolgen sollte. Der Gemeinde wurde von der Altlastenbehörde des Landratsamts auferlegt, eine permanente Grundwassermessstelle einzurichten und im halbjährlichen Turnus über die Dauer von drei Jahren Proben zu entnehmen. Die Schadstoffparameter MKW und CKW sollen untersucht werden.

Diese Messstelle hat das Ingenieurbüro Henke und Partner aus Villingen-Schwenningen eingerichtet. Dabei wurde knapp über vier Meter tief in den Boden gebohrt, erst danach stieß man auf massiven unverwitterten Fels. Die Messstelle wurde daraufhin als Unterflurpegel ausgebaut und mit einer Straßenkappe geländegleich abgeschlossen. Zu sehen ist jetzt nur noch diese Straßenkappe. Die Kosten für die Einrichtung und Probenentnahmen belaufen sich auf rund 7600 Euro, die zu 50 Prozent der Altlastenfond bezuschusst. Diese Förderung kann nur die Gemeinde erhalten, privaten Bürgern ist sie in der Regel verwehrt. Die untere Altlastenbehörde wird erst nach Beobachtung der weiteren Schadensentwicklung abschließend über das Sanierungserfordernis entscheiden.

Das bei der jetzigen Bohrung gewonnene Material war jedenfalls weitgehend unauffällig und nicht etwa mit Mineralöl durchtränkt, wie der Geologe Dominic Köhler gegenüber dem Bürgermeister erklärte. Insofern sieht Rolf Breisacher durchaus reelle Chancen, dass ein umfangreicher Bodenaustausch mit erheblichen Kosten schlussendlich vermeidbar bleibt.