Entschädigung für Grosselfinger Einsatzkräfte steigt / Gemeinderat beschließt Satzungen

Von Lothar Klingler Grosselfingen. Ein Loblied auf die örtliche Feuerwehr hat Bürgermeister Franz Josef Möller in der Gemeinderatssitzung am Dienstag gesungen. Die Einsatzkräfte erhalten künftig eine höhere Entschädigung. In rekordverdächtigem Tempo absolvierte der Gemeinderat die fünf Tagesordnungspunkte der Jahresabschlusssitzung. In 20 Minuten war der öffentliche Teil der Beratung abgehakt. Hauptsächlich ging es um die Feuerwehr.

Einstimmig beschlossen wurden vom Gemeinderat die überarbeitete Feuerwehrsatzung und die Jugendordnung, die sich "nur unwesentlich" von den bisherigen unterscheiden, wie Bürgermeister Möller anmerkte. In der Feuerwehrsatzung sind unter anderem die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der "Mannschaft" festgehalten. Wer in die Feuerwehr aufgenommen werden will, muss das 17. Lebensjahr vollendet haben, die Neulinge dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen. In die Jugendwehr, die seit 1995 besteht, können Kinder und Jugendliche vom zehnten bis zum 17. Lebensjahr aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss.

Ebenfalls einmütig hat der Gemeinderat die neue Feuerwehr-Entschädigungssatzung beschlossen. Die Grosselfinger Feuerwehrmänner erhalten künftig zehn Euro je Einsatzstunde. Bisher gab es acht Euro.

Die bisherige Satzung sei 2001 erlassen worden und habe seither unverändert gegolten, machte der Verwaltungschef deutlich. Die Bürgermeister des Zollernalbkreises hätten sich für eine generelle Anhebung der Tarife in den Städten und Gemeinden ausgesprochen. Nach mehr als zehn Jahren mit unveränderten Entschädigungssätzen sei aus seiner Sicht die Anhebung gerechtfertigt, erklärte Möller. Sie sei auch Ausdruck der Wertschätzung der Gemeinde für ihre Feuerwehr, die im Ernstfall den Kopf hinhalte. Grosselfingen habe eine "hochmotivierte" Feuerwehr, machte Möller deutlich.

Gestiegen ist auch die Entschädigung für Feuerwehrleute, die "über das übliche Maß hinaus" Feuerwehrdienst leisten. Der Kommandant erhält künftig jährlich eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro (bisher 310 Euro), der stellvertretende Kommandant 250 Euro (155 Euro), der Gerätewart 250 Euro (155 Euro), der Hilfsgerätewart 100 Euro (neu), der Jugendfeuerwehrwart 200 Euro (230 Euro) und der stellvertretende Jugendfeuerwehrwart 100 Euro (neu). Gestrichen wurde die Vergütung für Ausbilder bei Lehrgängen. Die neue Satzung gilt ab 1. Januar.