Gemeinderat: Einheitliche Bauvorschriften

Von Doris Sannert

Grömbach. Eigentlich sollte die Sammelsatzung zur Regelung von Nebenanlagen in Grömbachs Baugebieten am 15. April 2014 in Kraft treten. Da aber nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob sie vorschriftsgemäß öffentlich ausgelegt wurde, musste sich der Gemeinderat erneut mit der Satzung befassen.

"Laut Paragraf 2, Absatz 1, Baugesetzbuch ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen", war in der Sitzungsvorlage zu lesen. Ob dies geschehen ist oder nicht, war wohl nicht leicht zu klären.

Amtsverweser Armin Pioch hatte seiner Vorlage zahlreiche Schreiben beigelegt, die weitgehend aus der Zeit vor seinem Amtsantritt stammen. Schließlich hatte das Landratsamt empfohlen, einen erneuten Gemeinderatsbeschluss zu fassen und die Satzung anschließend öffentlich auszulegen – ganz so, wie es Vorschrift ist. "Es geht nicht mehr um die Satzung, nur noch um den Auslegungsbeschluss", erklärte Pioch. Das Gremium folgte seinem Vorschlag geschlossen und sichtlich erleichtert, dass das Thema nun endlich vom Tisch ist.