Urteil: Heim scheitert mit Klage

Grömbach. Die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Grömbach vom 14. Februar 2016 ist durch rechtskräftigen Beschluss der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe als gültig erklärt und damit auch die Entscheidung des Landratsamts Freudenstadt bestätigt worden. Das teilte das Landratsamt gestern mit.

Bei der Bürgermeisterwahl war Armin Pioch unter sieben Bewerbern im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen zum Bürgermeister gewählt worden. Gegen das Ergebnis hatte Mitbewerber Markus Heim am letzten Tag der Frist Einspruch beim Landratsamt eingelegt. Diesen Einspruch hatte das Landratsamt als unbegründet zurückgewiesen, da keine Fehler bei der Durchführung der Wahl und der Ermittlung des Wahlergebnisses festzustellen waren.

Gegen die Einspruchsentscheidung des Landratsamts hatte Heim Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhoben. Dies führte dazu, dass Armin Pioch im April vergangenen Jahres "nur" als Amtsverweser für das Amt des Bürgermeisters bestellt werden konnte. Nun stehe seiner Amtseinsetzung nichts mehr im Wege, so das Landratsamt.