Zwei Windenergieanlagen plant die EnBW in Grömbach. 2018 könnten sie in Betrieb gehen. Foto: Massimo Cavallo / Fotolia.com

Projektleiter informieren Bürger im Lindenforum über den aktuellen Planungsstand.

Grömbach - Die EnBW Windkraftprojekte GmbH will im Gerechtigkeitswald bei Grömbach zwei Windenergieanlagen errichten. Die Projektleiter stellen am Donnerstag, 19. Januar, bei einem Infoabend im Lindenforum den aktuellen Planungsstand vor.

Der Genehmigungsantrag für den Windpark Grömbach werde in den kommenden Wochen beim Landratsamt Freudenstadt eingereicht, teilt das Unternehmen mit. Dort würden die Unterlagen einer eingehenden behördlichen Prüfung unterzogen. Mit einer Entscheidung sei in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.

Nach Abschluss der umfangreichen Grundlagenarbeit will die EnBW nun die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand und die Ergebnisse der vorangegangenen Untersuchungen informieren. Deshalb lädt das Unternehmen für Donnerstag, 19. Januar, zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ins Lindenforum in Grömbach ein. Sie beginnt um 19 Uhr.

Damit sich die Besucher ein möglichst umfassendes Bild machen können, haben die Projektleiter die entscheidenden Fakten zusammengetragen und in verschiedenen Themeninseln aufbereitet. Dort besteht zudem die Möglichkeit, mit den Experten der EnBW ins Gespräch zu kommen. Außerdem können vorab Fragen für die anschließende Podiumsdiskussion in eine bereitstehende Box eingeworfen werden. Zum Abschluss stellen sich die Podiumsteilnehmer in einer offenen Diskussionsrunde weiteren Fragen aus dem Publikum. Das Ende der Veranstaltung ist für etwa 22 Uhr geplant.

Für den Windpark Grömbach sind aktuell zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V136 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 136 Metern geplant, so das Unternehmen. Beide Anlagen haben eine Leistung von jeweils 3,45 Megawatt. Der geplante Windpark liegt im Gerechtigkeitswald südwestlich von Grömbach, mit einer Entfernung von etwa zweieinhalb Kilometern zur äußersten Wohnbebauung.

Sobald die Genehmigung nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) vorliege, könne mit dem Windpark an dem Ausschreibungsverfahren teilgenommen werden, heißt es weiter in der Pressemitteilung der EnBW. Dies ist seit 2017, nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zur Regelung der wettbewerblichen Vergütung vorgesehen.

Die Inbetriebnahme der beiden Anlagen könne voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 erfolgen. Die EnBW bietet den Bürgern eine Beteiligung an dem Windpark an. Die Details dazu stünden jedoch erst nach dem Genehmigungsverfahren fest.