Der Angeklagte hat die Tat gestanden. Foto: dpa

Im Prozess um den Tod einer jungen Frau in Karlsruhe vor fast 30 Jahren plädiert die Anklage auf eine sechsjährige Jugendstrafe wegen Mordes. Das Urteil soll am Freitag in Karlsruhe verkündet werden.

Karlsruhe - Im Prozess um den Tod einer jungen Frau in Karlsruhe vor fast 30 Jahren hat die Anklage auf eine sechsjährige Jugendstrafe wegen Mordes plädiert. Die Staatsanwaltschaft sprach am Donnerstag von einer extremen Schwere der Schuld. Der Angeklagte habe aber die Tat gestanden und sei „nicht das Monster, das man hätte vermuten können“. Der heute 48-Jährige hatte die 25-jährige Antonella B. am 21. Juni 1987 im Karlsruher Hardtwald vom Fahrrad gerissen und erdrosselt (Az.: 7 KLs 301 Js 6136/15 Hw.) Der Angeklagte war 20 Jahre alt, als er die Frau tötete.

Das Landgericht Karlsruhe will an diesem Freitag sein Urteil sprechen. Der Tod der Eisverkäuferin konnte zunächst nicht aufgeklärt werden - bis sich der in der Schweiz lebende Mann im Februar den Basler Behörden gestellt hatte. „Ich habe es nicht mehr ausgehalten“, erklärte der Mann vor Gericht sein spätes Geständnis. Eine 20-köpfige Mordkommission hatte über Jahre vergeblich nach dem Täter gefahndet.