
Von Uwe Ade Glatten. Um die komplette Durchgängigkeit der Glatt zu gewährleisten, muss die Gemeinde Glatten noch einige Sohlstufen beseitigen lassen. Damit es einen Zuschuss gibt, ist ein Wasserrecht erforderlich. Der Gemeinderat stimmte jetzt der Einleitung eines dafür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens mehrheitlich zu.
Ausführlich informierte Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer das Gremium zu diesem Thema. Sehr viele Maßnahmen seien in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt worden, viele davon im Rahmen der Hochwasserschutzkonzeption des Zweckverbands Hochwasserschutz im Einzugsbereich der Glatt und der EnBW, die derzeit ihr Stauwehr an der Glatt umbaut. Im Zuge des EnBW-Wehrs wurden als ökologische Ausgleichsmaßnahme zahlreiche weitere Haltungs- und Umgestaltungsarbeiten am Gewässer vorgenommen.
Zufrieden stellte Pfeifer fest, dass die Glatt nun nahezu durchgängig sei. Das Landratsamt Freudenstadt habe die Gemeinde Glatten auf die Umsetzung der Vorhaben der Wasserrahmenrichtlinie hingewiesen.
Als kritische Bereiche werden darin das alte L’Orange-Wehr und Schwellen oberhalb der Brücke an der Lombacher Straße in Glatten und unterhalb der Brücke an der Wittendorfer Straße in Neuneck aufgeführt. Diese Schwellen müssen laut Bürgermeister Pfeifer nicht entfernt werden. Rainer Autenrieth vom Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten hat dazu einen Erläuterungsbericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit der dafür erforderlicher Beseitigung von Sohlstufen erstellt. So kann an den Sohlen wie auch beim alten Wehr bei der Firma Schmalz durch Anlegen von Steinquadern, sozusagen durch kleine Terrassen, die Durchgängigkeit hergestellt werden.
Die Kosten für die Maßnahmen veranschlagt Rainer Autenrieth auf etwa 63 000 Euro. Bis 2013 ist die Gemeinde Glatten verpflichtet, eine Durchgängigkeit des Gewässers herzustellen. Um einen Zuschuss zu erhalten, ist ein Wasserrecht erforderlich. Das Gremium schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung an, zunächst die wasserrechtliche Genehmigung zum Umbau des Gewässers zu beantragen. Als zweiter Schritt wird ein Zuschuss beim Land beantragt. Nach der Zuschussbewilligung muss der Gemeinderat erneut über die Baufreigabe sowie den Ausführungsplan beschließen. Erst dann kann die Baumaßnahme ausgeschrieben werden.
"Mir fehlt der ökologische Glaube an diese Sache", warf Gemeinderat Walter Glunk ein. Aus seiner Sicht sei die Glatt voll durchgängig, man müsse halt warten, bis genug Wasser drin sei.
Dass sich ökologische Maßnahmen wirklich lohnen, meinte Bürgermeister Pfeifer mit Blick auf neuerdings in der Murg anzutreffende Lachse.
Ob Lachse auch durch den Neckar schwimmen und dann die Glatt hochkommen, da mache er aber noch ein Fragezeichen, schmunzelte Pfeifer.