Maiglöckchen werden oft mit Bärlauch verwechselt - mit unangenehmen Nebenwirkungen Foto: dapd

Nicht alles, was im Garten wächst, ist gut bekömmlich: Was man bei Pflanzen-vergiftungen tun muss.

Stuttgart - Was man nicht kennt, wird erst einmal in den Mund gesteckt. So entdecken Kleinkinder ihre Umgebung – egal ob zu Hause oder in der freien Natur. Doch gerade im Garten kann diese Weltentdecker-Formel zu unangenehmen Nebenwirkungen führen.

Laut dem Deutschen Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit vergiften sich rund 80 000 Kinder bis zu 14 Jahren jährlich in Deutschland. Etwa 2100 Anrufe wegen Pflanzenvergiftungen verzeichnete beispielsweise die Giftnotrufzentrale Freiburg im Jahr 2011 – eine von insgesamt neun in Deutschland. Meist melden sich besorgte Eltern, weil ihre Kinder versehentlich giftige Beeren oder Blätter verschluckt haben.

In Panik muss jedoch keiner verfallen: Statistisch gesehen endet nur jede 70. Pflanzenvergiftung mit deutlichen oder schweren Vergiftungserscheinungen. Und auch Maren Hermanns-Clausen von der Vergiftungs-Informations-Zentrale in Freiburg bestätigt, dass lediglich bei 20 Prozent aller Vergiftungsfällen über Symptome berichtet wird. „In den anderen Fällen zeigten die Kinder keine Vergiftungserscheinungen.“

Eine Beere jeder heimischen Pflanze schadet nicht

Im Allgemeinen gilt die Faustregel, dass ein Kind eine Beere jeder heimischen Pflanze essen kann, ohne Schaden zu nehmen. Und oft genug bewahrt der häufig bittere Geschmack der Pflanzen davor, dass Kinder zu viel davon in den Mund nehmen. Meist spucken sie Pflanzenteile oder die Früchte schnell wieder aus, was verhindert, dass der Körper zu viele Giftstoffe aufnimmt.

Wie wirken Giftpflanzen?

Wer giftige Pflanzenteile verschluckt, leidet in der Regel unter Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen. Oftmals werden auch die Schleimhäute gereizt: Der Mundraum rötet sich und kann anschwellen. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss. Manche Giftpflanzen wie beispielsweise die Beeren einer Tollkirsche lassen den Mund dagegen ganz trocken werden. Kommen Giftpflanzen mit den Augen in Kontakt, fangen diese an zu tränen. Teils schwellen die Lider an. Auch Hautreizungen können auftreten, wenn Kinder Giftpflanzen zerreiben: Typisch sind Rötungen, Juckreiz und Schwellungen. Kommt es zu schweren Vergiftungen, wirkt sich dies auch auf das Nervensystem aus: Man wird schläfrig oder gar bewusstlos. Es können Schwindel und Bewegungsstörungen auftreten. Die Glieder fühlen sich taub an, oder es kommt zu Muskelkrämpfen. In schlimmen Fällen führen Vergiftungen auch zu Halluzinationen.

Wie stark die Vergiftung ist, lässt sich aber schwer beurteilen. Denn jeder reagiert anders empfindlich auf die Giftstoffe von Eibe, Tollkirsche oder Efeu.

Was tun bei Vergiftungen?

Als Erstes sollte bei der Vergiftungszentrale angerufen werden: 07 61 / 1 92 40. Die Beratungsstellen sind rund um die Uhr besetzt und können auch übers Telefon weiterhelfen. Dazu brauchen sie folgende Informationen: Alter und Gewicht des Kindes, Zeitpunkt der Einnahme, mögliche Menge, Beschreibung der Pflanze. In den meisten Vergiftungsfällen ist es sinnvoll, das Kind viel Wasser oder Tee trinken zu lassen. So wird die Wirkstoffkonzentration verdünnt und die schleimhautreizende Wirkung abgeschwächt.

Auf keinen Fall sollte man erzwingen, dass das Kind erbricht – weder mit dem Finger noch mit Kochsalzlösungen. Auch Milch sollte nicht verabreicht werden. Denn siebegünstigt die Aufnahme von fettlöslichen Giften im Darm.

Die schnellste und wirksamste Form der Entgiftung ist die Einnahme von medizinischer Aktivkohle. Die Experten der Vergiftungszentrale empfehlen dazu Kohlepulver aus der Apotheke mit Cola oder dunklen Säften zu mischen und dieses Getränk dem Kind einzuflößen.

Giftpflanzen im Garten

Fast in jedem Garten finden sich Pflanzen, die Vergiftungserscheinungen hervorrufen können. Doch nicht in jedem Garten müssen solche Pflanzen akzeptiert werden. Laut dem deutschen Mieterbund muss ein Vermieter giftige Sträucher und Büsche herausreißen – „sofern es ausdrücklich erlaubt ist, dass die Mieter und ihre Kinder den Garten mitbenutzen dürfen“, so der Sprecher Ulrich Ropertz. So müssen Vermieter laut einem Urteil des Landgerichts Braunschweig in jedem Fall ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

In dem beklagten Fall hatte ein Vermieter im Garten einen Sandkasten angelegt, den auch die Mieter benutzen durften. Drum herum wurden Goldregen und eine Heckenkirsche angepflanzt. Da beide Sträucher als giftig gelten, musste der Vermieter sie entfernen, um spielende Kinder nicht zu gefährden.

Haben Nachbarn in ihrem Garten giftige Sträucher gepflanzt, ist es umso wichtiger, dass sie die Grenzabstände einhalten. Diese betragen meist zwischen einem halben und vier Metern, abhängig von den Nachbarrechtsgesetzen der jeweiligen Bundesländer. Wird der Abstand unterschritten, kann in den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung eine Fällung beantragt werden. Generell gilt die Faustregel: Je größer die Anpflanzung ihrer Art nach werden kann, umso größer muss auch der Abstand zur Grundstücksgrenze sein.

Weitere Infos:

Giftnotrufzentrale Freiburg: 0761/19240, weitere Infos im Netz, www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung/live/index.html