Polizei und Staatsanwalt in Aurich teilten mit, dass ein Tatverdächtiger im Fall der misshandelten Sechsjährigen festgenommen wurde. Foto: dpa

Ein 18-Jähriger hat gestanden, ein Mädchen aus Ostfriesland am vergangenen Donnerstag schwer misshandelt zu haben. Eine aufmerksame Zeugin hatte die Ermittler auf die Spur des Täters gebracht. Das Kind ist inzwischen außer Lebensgefahr.

Ein 18-Jähriger hat gestanden, ein Mädchen aus Ostfriesland am vergangenen Donnerstag schwer misshandelt zu haben. Eine aufmerksame Zeugin hatte die Ermittler auf die Spur des Täters gebracht. Das Kind ist inzwischen außer Lebensgefahr.

Aurich - Fünf Tage herrscht Ungewissheit über den Unbekannten, der ein Mädchen aus Ostfriesland schwer misshandelt hat. Eine aufmerksame Zeugin führt die Polizei zu einem Verdächtigen, der die Tat gesteht.

Nach der Gewalttat an einem sechs Jahre alten Mädchen im ostfriesischen Upgant-Schott hat die Polizei einen 18-Jährigen festgenommen. Er habe die Tat gestanden, berichteten die Ermittler am Dienstag in Aurich. Der junge Mann kommt aus der näheren Umgebung. Eine frühere Beziehung zu dem Opfer konnte die Polizei bisher nicht erkennen: Es handelt sich offensichtlich um eine Zufallstat. Die Auricher Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und des sexuellen Missbrauchs eines Kindes beantragt.

Spielende Kinder hatten das Opfer am vergangenen Donnerstag in den Mittagsstunden auf einem Spielplatz an der Schule in Upgant-Schott gefunden. Das Mädchen musste anfangs kritische Momente überstehen und wurde anschließend im Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt. Es ist inzwischen außer Lebensgefahr.

Die Polizei veröffentlichte Videobilder von Überwachungskameras und fahndete mit einem Phantombild nach einem Unbekannten auf dem Schulhof. Die Zeichnung habe eine starke Ähnlichkeit mit dem Verdächtigen, sagte der Leiter der 20-köpfigen Sonderkommission Gerhard de Boer. Eine aufmerksame Zeugin habe den Mann erkannt. Bei seiner ersten Befragung hätten die Beamten Verdacht geschöpft. Der Verdächtige habe dann bei einer weiteren Vernehmung die Tat gestanden.

Bei einem Prozess fiele der Festgenommene unter das Jugendstrafrecht und müsste mit einer Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren Haft rechnen.