Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles Foto: dpa

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles reagiert auf die Skepsis, die der geplanten Rente mit 63 aus der Union entgegenschlägt. Nahles zeigt Wege zur Verhinderung einer Vorruhestandswelle auf.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles reagiert auf die Skepsis, die der geplanten Rente mit 63 aus der Union entgegenschlägt. Nahles zeigt Wege zur Verhinderung einer Vorruhestandswelle auf.

Berlin - Angesichts skeptischer Stimmen aus der Union zur geplanten Rente mit 63 zeigt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun Wege zur Verhinderung einer Vorruhestandswelle auf. „Für Unternehmen kann man solche Deals zum Beispiel finanziell unattraktiv machen, indem man sie die entgangenen Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen lässt“, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. „Das gab es früher schon mal, es wurde aber durchlöchert, weil in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit alle an der Frühverrentung interessiert waren. Das hat sich zum Glück geändert.“

Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bereits mit 61 Jahren arbeitslos zu melden und zwei Jahre später abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, da bei der Rente mit 63 der Bezug von Arbeitslosengeld 1 als Versicherungszeit anerkannt wird. Attraktiv sei das aber nur, „wenn die Arbeitgeber mitmachten und eine Abfindung zahlten“, so Nahles. Die Ministerin bekräftigte ihren Willen, dieses Schlupfloch zu stopfen: „Wir werden gesetzlich verhindern, dass es ein solches Ausnutzen gibt.“

Den Vorschlag aus der Unionsfraktion, Zeiten der Arbeitslosigkeit nur bis zu einem bestimmten Stichtag zu berücksichtigen, bewertete Nahles zurückhaltend. „Das ist verfassungsrechtlich schwierig.“ Forderungen von CDU-Bundestagsabgeordneten, Arbeitslosigkeit nicht anzuerkennen, wies die Ministerin zurück. „Nach der Wende mussten sich viele Ostdeutsche beruflich umorientieren, auch in westdeutschen Regionen gab es Umbrüche. Wenn wir die Betroffenen dafür jetzt nicht noch einmal bestrafen, ist das nur gerecht.“

Das Rentenpaket der Bundesregierung, zu dem auch ein verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten gehört, war Anfang April erstmals im Bundestag debattiert worden. Die Verabschiedung ist für Mai geplant, am 1. Juli soll die Neuregelung in Kraft treten.