Die Schlossparkschule in Geislingen. Foto: Archiv

Nach sexuellen Handlungen zwischen Schülern der Schlossparkschule: Widerspruchsverfahren beim RP läuft.

Geislingen - Ein Schüler der Schlossparkschule Geislingen hat den Eilantrag gegen seinen Schulausschluss zurückgenommen. Dies hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht Sigmaringen mitgeteilt.

Wie berichtet, soll es zwischen mehreren strafunmündigen Schülern der Schlossparkschule in Geislingen, die alle unter 14 Jahre alt sind, außerhalb des Schulgeländes angeblich zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Die Schule verhängte daraufhin Ordnungsmaßnahmen, darunter auch einen Schulausschluss gegen einen Schüler. Dieser hat daraufhin das Verwaltungsgericht Sigmaringen angerufen.

Der betroffene Schüler hat nun seinen Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Schulausschluss zurückgenommen. Er möchte nach Angaben des Gerichts wohl versuchen, sein Ziel, an die Schule zurückkehren zu können, über das Widerspruchsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen (RP) zu erreichen.

Das Gericht sah nach Prüfung der Sach- und Rechtslage den Erfolg des Widerspruchs gegen den Schulausschluss als offen an. Die polizeilichen Ermittlungen seien dabei nicht zur Verfügung gestanden. Aus den Akten habe sich kein eindeutiges Bild ergeben, so dass im Wege einer Folgenabwägung über den Eilantrag hätte entschieden werden können.

Vor diesem Hintergrund, so das Gericht, sei es über die Anwältin des Schülers zur Antragsrücknahme gekommen.