Am Rand des Schopflenwalds soll der neue Geislinger Wald- und Naturkindergarten gebaut werden. Foto: Schnurr

Einweihung ist für Frühjahr 2018 geplant. 2,2 zusätzliche städtische Mitarbeiterstellen. Diskussion über Ausstattung.

Geislingen - Im Februar hat der Geislinger Gemeinderat beschlossen, dass in diesem Jahr ein städtischer Wald- und Naturkindergarten gebaut werden soll (wir haben berichtet). Nun besteht auch Gewissheit über dessen Standort und organisatorische Detailfragen. Unweit des Schopflenwalds, in Südhanglage, soll die neue Einrichtung im Frühjahr 2018 eingeweiht werden. Die Parzelle war bereits frühzeitig als aussichtsreichster Platz im Gespräch gewesen.

Organisatorisch ist der "Waldkindi" der bestehenden Kindertagesstätte "Pusteblume" zugeordnet. Drei Mitarbeiterinnen sollen ab Januar 2018 2,2 neu zu schaffende Stellen besetzen. Hinzu kommt im Team eine Betreuungskraft aus dem Pool des Freiwilligen Sozialen Jahrs. Die Betreuung entspricht dem Umfang der "Verlängerten Öffnungszeiten" und wird zwischen 7.30 und 13.30 Uhr angeboten.

Diskussionsbedarf bestand im Gremium nicht zuletzt bei der Frage, wie "spartanisch" oder "luxuriös" die von der Verwaltung vorgestellte Planung nun tatsächlich ausfalle: Der als "Schutzhütte" beschriebene Neubau soll nach derzeitigem Stand über Frischwasser- und Stromversorgung verfügen und geht nach Ansicht mancher Gemeinderäte über die ursprünglich angedachte "kleine Lösung" deutlich hinaus.

Hauptamtsleiter Steve Mall hat mit einer Projektgruppe in anderen Landkreisen bestehende Waldkindergärten besucht. Er erläuterte, dass man Rücksicht auf die klimatischen Bedingungen in Geislingen nehmen müsse: 20 Kinder und ihre Betreuungspersonen müssten genug Platz haben, um sich in strengen Wintern auch mal zwei Wochen am Stück in der Hütte aufhalten zu können.

Mit der Planung des Neubaus wird die Ostdorfer Architektin Ute Hölle beauftragt. Für das Projekt sind im Haushalt des laufenden Jahres 250.000 Euro eingeplant. Die Stadt Geislingen hofft darauf, Fördermittel aus einem neu geschaffenen Landesprogramm zu erhalten.