Auch für die Mehrzweckhalle zwischen Erlaheim und Binsdorf gilt: Journalisten dürfen nicht ausgesperrt werden. Foto: Schnurr Foto: Schwarzwälder-Bote

Politik: Signal für die Pressefreiheit

Geislingen (wus). Der Geislinger Gemeinderat hat ein Zeichen für Pressefreiheit und Demokratie gesetzt. Etwas sperrig steht in Zukunft der folgende Absatz in den Benutzungsordnungen für die städtischen Hallen sowie das Bürger- und Vereinshaus Harmonie: "Bei Versammlung und/oder Veranstaltungen mit politischem oder religiösem Inhalt oder Hintergrund jeglicher Art von Parteien/parteiähnlichen oder religiösen Gruppierungen muss die Teilnahme der Veranstaltung von Vertretern der Medienberichterstattung gestattet sein."

Das bedeutet: Wenn in städtischen Räumen politische oder religiöse Veranstaltungen stattfinden, dürfen Vertreter von Fernsehen, Radio, Zeitung und anderen Medien nicht ausgeschlossen und deren Berichterstattung nicht behindert werden. Damit gilt nun auch in Geislingen eine "Lex AfD", wie sie beispielsweise die Nachbarstadt Balingen bereits im Juli beschlossen hatte.

Dass diese Regelung keine Bequemlichkeit für die Berichterstatter darstellt, sondern eine Verpflichtung der jeweiligen Mieter auf demokratische Grundsätze, verdeutlichte Bürgermeister Oliver Schmid vor der Abstimmung: "In unseren Einrichtungen soll Transparenz herrschen", unterstrich er. Zwar stellten Journalisten an Verwaltung und Gemeinderäte bisweilen unbequeme Fragen. Gleichwohl setze sich das Gremium aus überzeugten Demokraten zusammen – und die geänderte Benutzungsordnung stehe der Stadt gut.

Auf Antrag von Gemeinderat Wolfgang Pauli (CDU) wurde der Absatz zudem zu einer "Lex AKP" erweitert:. Dieser hatte zuvor die Sorge geäußert, dass Politik unter dem Schutzmantel von Religion betrieben werden könne. Deshalb wurde die Verpflichtung zur Zulassung von Journalisten bei Veranstaltungen in den Geislinger Gebäuden auch auf religiöse Gruppen ausgedehnt.