Geisinger Ehepaar zu Geldstrafe verurteilt. Tiere müssen ohne Tageslicht auskommen.

Geisingen - Vier Hunde und sechs Pferde sind über Monate, wenn nicht sogar über Jahre großen Qualen ausgesetzt gewesen, weil ein Ehepaar sie in Geisingen unter denkbar schlechten Bedingungen gehalten hat. Zu dem Schluss kam das Amtsgericht Tuttlingen. Es verurteilte die Ehepartner jeweils zu einer Geldstrafe und verbot ihnen vorläufig die Haltung von Pferden und Hunden.

Mindestens ein Jahr lang – von Anfang 2014 bis Anfang 2015 – hätten die heute 51-jährige Frau und ihr 49-jähriger Ehemann vier Rüden ohne Tageslicht und ohne Auslauf in einer Scheune gehalten, in der die Tiere auch ihre Notdurft verrichten mussten, trug Staatsanwalt Benjamin Seither vor. Die Tiere seien in einem jämmerlichen Zustand gewesen. Drei von ihnen hätten zudem unter Gelenkschäden gelitten und sich, wenn überhaupt, nur unter Qualen fortbewegen können. Auch nachdem das Ehepaar vom Amtstierarzt ausdrücklich auf die Notlage der Hunde hingewiesen worden sei, habe es keinen Tierarzt hinzugezogen. Als das Veterinäramt schließlich einschritt, mussten von den vier Rüden drei eingeschläfert werden, um ihnen weitere Qualen zu ersparen.

Nicht besser sei es im gleichen Zeitraum sechs Pferden ergangen, so der Staatsanwalt. Auch für sie habe es kein Tageslicht gegeben. Im Stall habe ein schlechtes bis sehr schlechtes Klima geherrscht. Die Boxen seien zu klein und ungünstig zugeschnitten gewesen und nicht ausgemistet worden. Die unmittelbare Nähe eines Althengstes zu Junghengsten und Stuten habe für Unruhe im Stall gesorgt.

Die Tiere seien abgemagert und apathisch gewesen, hätten unter anderem unter Juckreiz, Haarverlust, Ekzemen und anderen Hautveränderungen gelitten. Diese Beschwerden seien ebenso wenig behandelt worden wie eine Nebennierenüberfunktion, ein Bindehaut- und Hornhautdefekt oder eine Kiefernhöhlenvereiterung. Drei der Tiere sei schließlich nicht mehr zu helfen gewesen. Auch sie wurden eingeschläfert.

Richterin Larissa Terlecki regte an, die Verhandlung durch ein Geständnis abzukürzen, dem eine Geldstrafe und ein Haltungsverbot für Hunde und Pferde folgen würde. Beide Angeklagten zogen sich daraufhin mit ihren Verteidigern zu Beratungen zurück – die Frau mit den Worten "Alles erstunken und erlogen".

Danach kam das Ehepaar nicht mehr in den Verhandlungssaal zurück. Ein Geständnis gab es nicht. Beide Anwälte verzichten auf einen Antrag. Richterin Larissa Terlecki folgte dem Antrag von Staatsanwalt Benjamin Seither. Sie verurteilte beide Ehepartner jeweils zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro – also jeweils 900 Euro. Außerdem untersagte sie beiden, in den kommenden zwei Jahren Hunde oder Pferde zu halten. Auch nach den zwei Jahren werden die beiden weder Hunde noch Pferde halten dürfen. Das Verwaltungsgericht hat im Januar ein unbefristetes Haltungsverbot ausgesprochen. Durch das zusätzliche Verbot durch das Amtsgericht würde eine Zuwiderhandlung allerdings in den ersten zwei Jahren eine härtere Strafe nach sich ziehen als nach dem Verbot durch das Verwaltungsgericht alleine.