Ein 24 Jahr alter Mann muss wegen einer Geiselnahme in einem ICE für vier Jahre ins Gefängnis. Foto: dpa

Wegen einer Geiselnahme in einem ICE und versuchter Nötigung des Bundespräsidenten ist ein 24 Jahre alter Mann aus Künzelsau zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Berlin/Künzelsau - Knapp zehn Monate nach einer Geiselnahme in einem ICE hat das Berliner Kammergericht einen Mann aus Künzelsau (Hohenlohekreis) zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 24-Jährige kommt laut Urteil vom Donnerstag in eine geschlossene, psychiatrische Klinik. Der bereits vorbestrafte Mann wurde zudem wegen versuchter Nötigung des Bundespräsidenten verurteilt.

Der bereits wegen Gewalttaten Vorbestrafte hatte im 21. November 2014 im ICE 1618 von Berlin nach Hamburg den Zugchef mit vorgehaltener Schreckschusspistole gezwungen, ein Schreiben mit politischen Forderungen telefonisch weiterzugeben. Zuvor gab er einen Warnschuss ab. Der Geiselnehmer wollte, dass Bundespräsident Joachim Gauck, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) auf einer Pressekonferenz die Anerkennung Palästinas als Staat verurteilen.

Der Mann aus Künzelsau wurde von Fahrgästen überwältigt, dabei fielen noch drei Schüsse. Verletzt wurde niemand. Als der Mann an jenem Morgen am Berliner Hauptbahnhof in das Zugabteil 22 stieg, war er bereits zwei Nächte ohne Schlaf durch die Hauptstadt geirrt und hatte auch seine Medikamente nicht genommen.

Der 24-Jährige hatte im Prozess umfassend gestanden

Laut Urteil war die Tat ein „pathologischer Kompensationsversuch“, als sich die Krankheit des Mannes zuspitzte - eine kombinierten Persönlichkeitsstörung mit Depressionen, herabgesetzter Hemmschwelle, Zwangshandlungen und Suizidversuchen. Richter Hoch sagte, der Mann sei wegen aggressiver Ausbrüche gefährlich für die Allgemeinheit.

Der Geiselnehmer sei zwar schuldfähig. Seine Steuerungsfähigkeit sei aber erheblich vermindert gewesen. „Die Tat hätte sich ohne die Krankheit nicht ereignet“, sagte Richter Josef Hoch. „Er begeht Straftaten als ein anderer.“ „Es kam ihm allein darauf an, ein politisches Zeichen zu setzen“, betonte der Richter. Der 24-Jährige habe sich wegen seiner jüdischen Großmutter sehr für Israel interessiert und dem Staat emotional verbunden gefühlt. Das Gericht glaubte ihm aber, dass er seine Geldforderung von einer halben Million Euro nicht durchsetzen wollte.

Der Mann mit abgebrochener Lehre hatte im Prozess umfassend gestanden, die Tat aber gerechtfertigt. Das Urteil nahm er mit einem Nicken auf. Das Strafmaß liegt gering unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte vier Jahre und neun Monate Gefängnis sowie die Unterbringung gefordert.